Debcon droht mit Klage - was tun?

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Mir liegen aktuell zahlreiche Schreiben der Firma Debcon Debitorenmanagement und Consulting vor, in welchem diese den Angeschriebenen einen (erneuten) „Vergleichsvorschlag“ zur Zahlung unterbreitet. Vorangegangen ist eine Abmahnung gegen den Internetanschlussinhaber wegen Filesharing. Meist weist die Firma Debcon noch darauf hin, dass ein Schufa Eintrag droht, sollte die Forderung nicht beglichen werden.

Neu an diesen Schreiben ist, dass nunmehr eine Klageschrift beigefügt ist, wonach 1.000 EUR eingeklagt werden sollen. Sollte das Angebot nicht innerhalb einer Frist angenommen werden, droht Debcon mit Klageeinreichung. Für Überraschung bei den Adressaten sorgt die Tatsache, dass zwischen der Abmahnung und dem Schreiben der Debcon oftmals schon etliche Zeit vergangen ist.

Wenn Sie bislang noch unschlüssig waren, ob Sie auf Schreiben der Debcon reagieren sollten und bislang nicht reagiert haben, so ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem es für Sie „ernst“ werden könnte.

Zwar sind die Gerichte zunehmend kritisch mit den Filesharing-Massenabmahnern, dennoch gibt es immer wieder Urteile, in welchen den Abmahnern hohe Beträge zugesprochen werden (Amtsgericht Ansbach vom 11.03.2015, Az. 5 C 22/15, Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26.02.2015, Az. 32 C 4416/14 (84), Landgericht München I vom 09.07.2014, Az. 21 S 1459/14).

Auch die Frage der Verjährungszeit (3 oder 10 Jahre?) wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt.

Haben Sie ein solches Schreiben erhalten? Lassen Sie sich jetzt beraten!


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