Debcon GmbH fordert nach Abmahnung d. Negele, Zimmel, Greuter, Beller Betrag in Höhe von 1.000,- €

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Das Inkasso-Unternehmen Debcon GmbH (Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH) aus Witten hat bisher für verschiedene Anwaltskanzleien und Rechteinhaber Forderungen „eingetrieben“. Zu ihren Auftraggebern gehörten unter anderem:

- U + C Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

- Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

- SINS FACTORY S.R.L.

- MIG Film GmbH

- Silwa Filmvertrieb AG.

Aktuell erreichen uns unterschiedliche Anfragen, in denen das Inkassounternehmen Debcon GmbH nach einer Filesharing-Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller nunmehr einen Forderungsbetrag in Höhe von 1.000,- € einfordern. In ihren Inkassoschreiben fordert die Debcon GmbH den Adressaten zur Zahlung des geforderten Betrages auf. Für den Fall der Nichtzahlung wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht.

Viele Adressaten lassen sich von den Inkassoschreiben der Debcon GmbH einschüchtern und zahlen vorschnell und ohne vorherige Prüfung aus Angst vor einem Schufa-Eintrag den geforderten Betrag.

Lassen Sie sich durch die Drohung mit einem Schufa-Eintrag nicht einschüchtern!

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine fundierte Gegenwehr in den meisten Fällen lohnt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte zunächst prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung überhaupt besteht. Es ist in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen, dass die Forderung gar nicht oder nur in einer geringen Höhe bestand.

Bei bestrittenen Forderungen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag sogar rechtswidrig. So hatte es Ende letzten Jahres das z.B. OLG Celle Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 13 U 64/13) entschieden.

Auch kann nach § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein Auskunftsanspruch gegenüber der Schufa Holding AG geltend gemacht werden. Mit einem solchen Auskunftsanspruch können Sie Gewissheit darüber bekommen, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Sind die bei der Schufa eingetragenen Angaben unrichtig, könnte ein Anspruch auf Berichtigung oder möglicherweise auch auf Löschung bestehen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-


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