DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG – Bundesminister Peter Altmaier verwahrt sich gegen sein Bild

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Bundeskanzleramt bestätigt, Kanzleramtsminister Peter Altmaier hatte keinen Kontakt zu DEF und kennt das Geschäftskonzept nicht

Vertriebsturbo Politiker – eine neue Story

Bundesminister Peter Altmaier gilt als ehrliche Haut, aktiv, wortgewaltig und kompetent für die Bevölkerung, Respekt auch beim politischen Gegner. Warum? Es geht ihm um die Sache und nicht um Eitelkeiten. Kurzum: Der Bundesminister Peter Altmaier ist eine Respektsperson mit guter Reputation, der leise gute Arbeit macht und zugleich auch bereit ist, für seine Überzeugung in den Ring zu steigen und diese heftig zu verteidigen.

Warum taucht der Politiker dann in Vertriebsunterlagen einer Firma  auf, die Nachrangdarlehen als Kapitalanlage anbietet? Die DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH und Co. KG aus Hamburg warb mit eben diesem Peter Altmaier. Ein renommierter Politiker wirbt für Nachrangdarlehen?

DEF Deutsche Energie Finanz - guter Ruf?

Die Firma DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG warb darum, dass Anleger ihr ein Nachrangdarlehen gewähren sollten. Hierauf sollen angeblich jährliche Zinsen i. H. v. jährlich 8 % gezahlt werden. Das Geschäftsmodell soll so funktionieren, dass die DEF den deutschen Kommunen, deren Taschen angeblich leer sind, Geld leiht, um diesen eine energetische Sanierung zu ermöglichen und somit zu Ersparnissen bei den immensen Stromkosten zu verhelfen. Das Produkt hat den Anschein einer ökologisch sinnvollen Investition, da mit moderner Technik geworben wird und auch damit, dass bei den kommunalen Behörden quasi jeder darauf wartet, seine Straßenbeleuchtung mit LED-Technik zu versorgen. Zudem werden die Kommunen als sichere Vertragspartner dargestellt, da der Staat grundsätzlich nicht Pleite gehen könne.

Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, im Exkurs: „Nachrangdarlehen gelten als extrem nachteilig für die Anleger und sollen daher noch im Laufe des Jahres 2014 unter extreme staatliche Aufsicht gestellt werden (sogenanntes Panikpaket der Bundesregierung vom Mai 2014). Die Politik möchte angesichts der Anlegerskandale mit Millionen oder Milliarden verschobener Gelder nicht weiter warten.“

DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. Kg warb mit Minister Altmaier

In der Produktinformation der DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG, welche der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin vorliegt und die den Stand 11.03.2013 hat, taucht ein Foto des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier auf. Ebenfalls wird mit seinem Namen dort geworben und aus einem Prospekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Jahr 2012 zitiert.

Da fragen wir doch mal nach, dachten sich die Rechtsanwälte.

Eine Nachfrage beim nunmehr als Kanzleramtsminister tätigen Bundesminister Peter Altmaier vom 21.05.2014 ergab nunmehr, dass der Bundesminister Altmaier keinerlei Beziehungen zur DEF unterhält und dieser auch keine Erlaubnis dazu erteilt hat, sein Bild und seinen Namen zu Werbezwecken zu verwenden. Das Bundeskanzleramt teilte in einem Schreiben vom 16.06.2014, welches an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann gerichtet ist, zudem mit, dass dem Bundesminister Altmaier die DEF und ihr Investitionsmodell nicht bekannt seien. Man werde den Vorgang dort prüfen.

12 Kommanditgesellschaften in Hamburg gegründet

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der die Anfrage an das Bundeskanzleramt gestellt hatte und der die Kapitalanlage bei der DEF auch sonst kritisch hinterfragt, kommentiert die Angelegenheit wie folgt:

„Es war davon auszugehen, dass der Bundesminister Altmaier die Kapitalanlage der DEF nicht kennt. Erstaunlich ist, dass diese dennoch mit Herrn Altmaier und einem Zitat aus einem Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für ihre Kapitalanlage, also für gefährliche Nachrangdarlehen, wirbt.“

Die Kapitalanlage, die jährlich 8 % Zinsen bringen soll, bei einer Laufzeit von zehn Jahren, hält der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tintemann ebenfalls nicht für sehr seriös.

Konfrontiert mit den Problemen bei der Widerrufsbelehrung und in Bezug auf Kanzleramtsminister Altmaier teilte der Geschäftsführer Hofmann mit, dass die DEF-Gesellschaften in der Vergangenheit problemlos gelaufen seien und, dass alle Anleger ihr Geld regelmäßig erhalten hätten. Zu der Frage danach, wo investiert wurde, teilte er mit, dass er dies nicht offenlegen müsse. Es sei in Unternehmen investiert worden. Auch seien Kommunen Vertragspartner. Genaue Angaben dazu, welche Kommune in welcher Form Vertragspartner sei, konnte und wollte der Geschäftsführer nicht machen. Zu der Widerrufsbelehrung teilte er mit, dass diese aus seiner Sicht in Ordnung sei.

Einer Anlegerin, die durch Dr. Tintenmann vertreten wurde, zahlte die DEF das eingezahlte Anlagekapital i. H. v. 10.000,00 Euro komplett wieder zurück. Die Zahlung ist mittlerweile auf dem Fremdgeldkonto der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB eingegangen, was die betroffene Anlegerin, der die Kapitalanlage als sicheres Investment von ihrem Vermittler verkauft wurde, sehr freute.

Zu dem Anlagemodell rät Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht folgendes:

„Die Geldanlage und Investition in Nachrangdarlehen ist immer sehr gefährlich, weil das Nachrangdarlehen erst dann bedient, also zurückgezahlt wird, wenn die Gesellschaft keine weiteren Schulden hat. Der Darlehensgeber bekommt also quasi als Letzter sein Geld wieder, wenn nicht alle Schulden vorher bedient worden sind. Das führt grundsätzlich zu einem hohen Risiko. Die hier vorliegende Kapitalanlage wirbt zudem damit, dass sie Kommunen als Vertragspartner gewinnen will. Warum der Geschäftsführer nicht offenlegen will, mit wem er Verträge abgeschlossen hat, ist nicht nachvollziehbar. Die DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG hatte in den Vertriebsunterlagen die Kommunen als Vertragspartner besonders hervorgehoben.  Zudem war in den Vertriebsunterlagen der Gesellschaft ein zweites Anlagemodell mit angegeben. Die Gesellschaft darf nämlich dann, wenn sie keine Kommunen für ihr Geschäftsmodell gewinnen kann, die erlangten Gelder anderweitig verwenden. Diese sollen dann im sog. ‚NPL-Markt‘ angelegt werden. Der NPL-Markt beschäftigt sich mit der Verwertung von notleidenden Krediten (Non-Performing Loans). Es handelt sich also um eine Art Inkassotätigkeit, aus der Gelder erlangt werden sollen, die der eigentliche Forderungsinhaber bisher nicht eintreiben konnte. Dass eine solche Inkassotätigkeit nicht risikofrei möglich ist, sondern eher hoch risikoreich, dürfte sich dem Anleger erschließen. Er versteht es aber wahrscheinlich meist nicht, da er mit dem Begriff ‚NPL‘ bzw. der Bezeichnung ‚Non-Performing Loans‘ nichts anfangen kann.“

Blick ins Handelsregister

Ein Blick ins Handelsregister macht deutlich, dass es die Firma DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG dort schon gar nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form gibt. Die Gesellschaft ist mittlerweile in DEF Deutsche Energie Finanz 1 UG & Co. KG umfirmiert. Als Komplementärin wurde nunmehr die Firma Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin eingetragen. Dafür schied die DEF Management GmbH aus Hamburg als persönlich haftender Gesellschafter aus der KG aus. Eine UG ist eine mit sehr geringem Haftungskapital ausgestattete Gesellschaft, die einmal eine GmbH werden soll, sich aber noch kapitalisieren muss. Als solventer Vertragspartner und Haftungsträger ist die UG daher wenig geeignet.

Neben der DEF Deutsche Energie Finanz 1 UG & Co. KG gibt es noch 9 weitere Gesellschaften, in denen die o.g. UG die Haftung übernommen hat. Dies sind die 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10. und 12. KG. Bei der 5. und der 11. KG war die Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG ebenfalls zwischenzeitig Komplementärin. Hier ist jedoch in der Zwischenzeit die Okeanos Vertriebsservice GmbH, Oberursel, Komplementärin geworden.  Die Firmen firmieren daher nun als DEF Deutsche Energie Finanz 5 GmbH & Co. KG sowie als DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG.

Werbematerial der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG mit Stand 15.11.2013 ist im Internet zu finden.

Hier bietet die Gesellschaft den Anlegern wiederum Nachrangdarlehen an, diesmal jedoch nur mit einem Zinssatz von 6 % bis maximal 7,5 %. Hier wird auch nicht mehr mit Peter Altmaier geworben. Zudem ist die Aussage, wie die Gesellschaft das Geld der Anleger vermehren will, weniger konkret, als noch bei der DEF Deutsche Energie Finanz  1 GmbH & Co. KG. So wirbt die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG mit einer Darlehensgewährung an Kommunen oder Unternehmen zur Sanierung der Beleuchtung. Zudem soll aber auch noch in das sog. Repowering von Solaranlagen (zweites Standbein), das Repowering von Windkraftanlagen (drittes Standbein), das Contracting mit Blockheizkraftwerken (viertes Standbein) und in die energetische Sanierung im Rahmen der Projektentwicklung investiert werden. NPL als Anlagemöglichkeit tauchen hier nicht mehr auf. 

Sicherheit und Risiko – Abwägung und Haftungsrisiko

Wegen der vielen unterschiedlichen Anlagegesellschaften und auch wegen der Gefahren der Anlageform muss sicherheitsorientierten Anlegern, die ihre Gelder zuvor auf dem Sparbuch oder in einer Lebensversicherung angelegt hatten, dringend davon abgeraten werden, Nachrangdarlehen bei der DEF-Gruppe abzuschließen. Als Anleger leihen sie einer Firma Geld, die wiederum damit Geld verdienen möchte, dass sie anderen Firmen das gerade geliehene und zu verzinsende Kapital weiter verleiht. Dass dies nicht risikolos ist, liegt auf der Hand.

Dr. Tintemann weiter: „Nach der Rechtsprechung haftet ein Politiker oder anderweitig Prominenter, der wissentlich seinen Namen für Geldanlagen zur Verfügung stellt. Wir hatten vor einigen Jahren den Fall des Prof. Dr. Scholz (Rechtsprofessor), der unter Bundeskanzler Kohl einige Jahre Verteidigungsminister war. Dieser tauchte als Empfehler in Vertriebsunterlagen einer berüchtigten Firma „Master Star Fonds“ auf. Hier hat der Bundesgerichtshof eine Prospekthaftung angenommen (vgl. Tintemann/Wiest - Prominentenhaftung bei Werbung für Fonds - in VuR 2012, 279 ff.). Auch wegen der Haftungsrisiken muss niemand hinnehmen, dass mit seinem Namen und seinem Bild heimlich Werbung gemacht wird. Hier hat Minister Altmaier einen Unterlassungsanspruch gegen die DEF!“

Anleger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten sich anwaltlichen Rat suchen, insbesondere dann, wenn ihnen die Kapitalanlage als sicheres Investment verkauft wurde. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann steht Ratsuchenden gern unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70



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