DEGAG-Gruppe insolvent – Anleger sollten jetzt Schadensersatz prüfen lassen
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Stuttgart, den 28. Januar 2025 – Die DEGAG-Unternehmensgruppe steht vor dem finanziellen Aus: Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG sowie die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenzanträge gestellt. Laut Angaben des Unternehmensvorstands befinden sich weitere Insolvenzanträge für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH in Vorbereitung. Damit sind zentrale Emittentinnen der DEGAG-Gruppe betroffen, wodurch zahlreiche Anleger bundesweit von hohen finanziellen Verlusten bedroht sind.
Rechtsanwalt Eser: Bundesweite Vertretung geschädigter Anleger
„Ich vertrete bereits eine Vielzahl von Anlegern aus dem gesamten Bundesgebiet, die über verschiedene Kanäle in die Genussrechte der DEGAG investiert haben“, erklärt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren bereiten wir auch Schadensersatzansprüche gegen Berater und Vermittler vor, die ihre Aufklärungspflichten verletzt haben.“
Die Anleger haben insgesamt rund 282 Millionen Euro in Genussrechte investiert, die von der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH und der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH begeben wurden. Bereits Ende 2024 hatten die Gesellschaften angekündigt, weder Zinsen noch Rückzahlungen leisten zu können. Diese Ankündigung war ein Vorbote der nun eingetretenen Insolvenzen.
Nachrangregelungen problematisch – Anleger sollten handeln
Mit Eröffnung der Insolvenzverfahren können Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Aufgrund vertraglicher Nachrangklauseln müssen sich die Anleger jedoch hinter sämtliche andere Gläubiger einreihen. Es besteht somit ein erhebliches Risiko des Totalverlustes.
„Dennoch ist es entscheidend, dass Anleger ihre Forderungen ordnungsgemäß anmelden und zugleich rechtlich prüfen lassen, ob die Nachrangklauseln überhaupt wirksam vereinbart wurden. Ist das nicht der Fall, können die Forderungen gleichrangig behandelt werden“, erläutert Rechtsanwalt Eser.
Zudem prüft die Kanzlei Eser Law derzeit umfassend mögliche Schadensersatzansprüche, insbesondere gegen Finanzberater, die Anleger nicht hinreichend über das Totalverlustrisiko dieser hochriskanten Kapitalanlagen aufgeklärt haben. „Wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost wurden, liegt regelmäßig eine Pflichtverletzung vor, die zu einem Anspruch auf Rückabwicklung der Investition führen kann.“
Betroffene Genussrechte – Zehntausende Anleger betroffen
Am schwersten betroffen sind die rund 2.900 Anleger der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, die etwa 164 Millionen Euro in die Genussrechte DEGAG Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2 investiert haben. Weitere rund 2.000 Anleger haben ca. 72 Millionen Euro in die DEGAG Wohninvest 8 der WI8 GmbH angelegt. Die DEGAG Kapital GmbH wiederum platzierte rund 46 Millionen Euro Genussrechte aus den Serien Wohninvest 7 und L.
Unverbindliche Ersteinschätzung für betroffene Anleger
Betroffene Anleger sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten rasch und umfassend prüfen lassen. Die Kanzlei Eser Law bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Ziel ist es, Forderungen anzumelden und gleichzeitig Schadensersatzansprüche gegen Berater, Vermittler oder sonstige verantwortliche Stellen geltend zu machen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Eser Law – Kanzlei für Anlegerrechte
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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