DEGI Europa, DEGI International, AXA Immoselect und DEGI Global Business: Wie der Fiskus profitiert

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Aktuell befindet sich eine Vielzahl von offenen Immobilienfonds in der Abwicklungsphase. Doch auch wenn Anleger Kapital verlieren, profitiert der Fiskus.

Der offene Immobilienfonds DEGI Europa befindet sich seit drei Jahren in der Abwicklungsphase. Bis heute ist es den Managern des Fonds nicht gelungen, alle im Portfolio befindlichen Immobilien zu veräußern. Ende September 2013 sind die Immobilien von der Kapitalanlagegesellschaft Aberdeen an die Commerzbank als Depotbank übertragen worden. Zur Freude der Finanzbehörden.

Grunderwerbssteuer bei Übertragung

Können die im Bestand befindlichen Immobilien nicht innerhalb von drei Jahren veräußert werden, muss nach dem Investmentgesetz der Fonds auf die Depotbank übergehen. Ganz zur Freude der Finanzbehörden: Denn bei Übergang wird Grunderwerbssteuer fällig. Nach Angaben des Fondsmanagements des DEGI Europa wurden diesbezüglich rund 8 Millionen Euro zurückgestellt.

Der DEGI Europa ist jedoch kein Einzelfall. Zum Leidwesen der Anleger ist auch bei der ebenfalls im vergangenen Jahr erfolgten Übertragung des einst rund 1,5 Milliarden Euro schweren P2 Value von Morgan Stanley an die Depotbank Grunderwerbssteuer in Millionenhöhe angefallen und weitere Fonds folgen. So steht für drei weitere Fonds die Übertragung an die Depotbank unmittelbar bevor. Bei den Fonds handelt es sich um den DEGI Global Business, AXA Immoselect sowie den DEGI International. Die Einnahmen aus der fälligen Grunderwerbssteuer werden bei Übertragung auf mehr als 100 Millionen Euro geschätzt, so Experten.

Mit der Abwicklung unzufrieden? Ansprüche prüfen lassen

Betroffene Anleger von offenen Immobilienfonds haben uns bereits übereinstimmend bestätigt, dass ihnen der Fonds als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Auf etwaige Risiken, wie sie sich aktuell realisieren, wurde nicht hingewiesen. So wurden die Fonds überwiegend als risikofreie und sichere Anlage beworben. Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Weitere Informationen sowie rechtliche Hilfe finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter: www.anlegerschutz.ag

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