enespa ag – Kein Prospekt für Aktien

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Bezüglich der enespa ag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde den begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft Anlegern in Deutschland Namensaktien anbietet, ohne dass es einen dafür nötigen Prospekt gibt.

Prospekt erforderlich zum Angebot von Namensaktien der enespa ag

An Anleger in Deutschland dürfen Wertpapiere, wie insbesondere etwa Aktien, laut EU-Prospektverordnung nur dann angeboten werden, wenn vorher ein von der Aufsichtsbehörde genehmigter Prospekt veröffentlich worden ist.

Wenn derartige Aktien in Deutschland vertrieben werden sollen, ist eine entsprechende Erlaubnis der BaFin nötig.

Ein Prospekt prüft die BaFin zwar nicht auf dessen inhaltliche Richtigkeit, jedoch wird von der BaFin eine Prüfung vorgenommen, ob die Broschüre die gesetzlichen Mindestangaben enthält und ob der Inhalt plausibel ist.

Auf der Webseite enespa.eu wird damit geworben, dass man mit dem außerbörslichen Kauf von schweizer Aktien an dem Erfolg teilnimmt.

Außerdem wird auch darauf verwiesen, dass man durch den Kauf von Namensaktien der enespa ag sich ein Stück der Beteiligung an den langfristigen Wachstum sichert.

Wenn es aber ein von der BaFin genehmigten Prospekt nicht gibt, dürfen Namensaktien der enespa ag Anlegern in Deutschland nicht angeboten werden.

Hohe Risiken bei außerbörslichen Aktien 

Ein Kauf von außerbörslichen Aktien ist auch mit sehr hohen Risiken, insbesondere auch mit dem Risiko eines Totalverlustes, verbunden.

Möglichkeiten für Anleger, die Aktien der enespa ag erworben haben 

Wenn Anlegern außerbörslich Aktien der enespa ag in Deutschland offeriert worden sind und es keinen von der BaFin gebilligten Prospekt gibt, besteht für einen Anleger die Möglichkeit gegen den Emittenten und Anbieter ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegenüber der Wertpapiere durchzusetzen.

Es ist aber in jedem einzelnen Fall eine Prüfung erforderlich.

Es ist auch möglich, dass sich andere Ansprüche darstellen lassen.

Anleger, die Aktien der enespa ag erworben haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 14.11.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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