Demnächst gelten verschärfte Bußgeldtatbestände im Straßenverkehr

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Ab dem 28.04.2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft.

Dann gilt unter anderem, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h. Des Weiteren gibt es schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen, wird es künftig auch teurer. 

Dafür wird demnächst ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, die Eintragung von zwei Punkten sowie ein Monat Fahrverbot fällig. 

Wenn die Rettungsgasse sogar befahren wird, kann in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro, die Eintragung von zwei Punkten und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden.

Der in § 5 Abs. 4 StVO benannte „ausreichenden Seitenabstand“ wurden nun vom Gesetzgeber konkretisiert.

Danach müssen Kraftfahrer beim Überholen zu Fußgängern, Radfahrern sowie Fahrern von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen innerorts mindestens 1,5 m Abstand einhalten und außerorts wenigstens 2 m.
Weitere Verschärfungen erfolgen bei Parkverstößen.

So kostet das Halten in zweiter Reihe demnächst 55 Euro, bei einer Behinderung sogar 70 Euro. Beim Parken in zweiter Reihe mit Behinderung werden demnächst 80 Euro und die Eintragung eines Punktes fällig. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen wird bald 55 Euro kosten. 

Ein Punkteabbauseminar erscheint angesichts dieser Verschärfung ratsam, sofern bereits 4 Punkte gesammelt wurden und in den letzten 5 Jahren nicht bereits ein solches Seminar absolviert wurde.


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