Den Job aufgeben und die Abfindung bekommen – so klappt’s

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Den Job zu kündigen ist meist mit Nachteilen verbunden: Der Arbeitnehmer riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit von der Bundesagentur für Arbeit und verzichtet auf die Abfindung, die er meist bekommen würde, wenn er statt der Eigenkündigung anders vorginge.

Wie Arbeitnehmer aus dem Job herauskommen, mit einer Abfindung und ohne Sperrzeit, das sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Regelmäßig rate ich davon ab, dass Arbeitnehmer ihren Job mit einer Eigenkündigung aufgeben. Falls nämlich das Kündigungsschutzgesetz gilt oder sie Sonderkündigungsschutz genießen, haben Arbeitnehmer eine starke Rechtsposition, die sie in Abfindungsverhandlungen in die Waagschale zugunsten einer hohen Abfindung legen könnten.

Wer aber seinen Job kündigt, kommt gar nicht erst in die Lage, mit dem Arbeitgeber über den „Verkauf“ seines Kündigungsschutzes verhandeln zu können.

Als Arbeitnehmer sollte man sich fragen: Will man diesen, mitunter jahrelang aufgebauten, Kündigungsschutz wirklich „verschenken“?

Für den Arbeitgeber allerdings sind Eigenkündigungen regelmäßig finanziell von Vorteil – das heißt: sofern der Arbeitnehmer mit seinem Job unzufrieden ist und der Arbeitgeber ihn selbst auch los werden will.

Kündigt der Arbeitnehmer nämlich selbst, droht dem Arbeitgeber keine Kündigungsschutzklage. Er wird den Arbeitnehmer los, ohne eine Abfindung zahlen zu müssen – oder viele Monatsgehälter, falls er den Arbeitnehmer nach dessen erfolgreicher Kündigungsschutzklage wieder einstellen muss.

Auch wenn sich beim Arbeitnehmer viel angestaut hat: etwa nicht vergütete Überstunden und andere noch offene arbeitsvertragliche Ansprüche, oder solche wegen Mobbings und Bossings, ist die Eigenkündigung ohne anwaltlichen Rat meist schlicht unklug.

Arbeitnehmertipp: Statt der Eigenkündigung rate ich Arbeitnehmern dazu, dass sie sich als Erstes an einen auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise besprechen.

Finden Sie heraus, wie gut Ihr Kündigungsschutz ist und welche Ansprüche Sie gegen Ihren Arbeitgeber haben.

Oft ist Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber besser, als vermutet, und die Einschaltung eines Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht führt zu einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung oder zur Kündigung durch den Arbeitgeber.

Legen Sie gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein, haben Sie regelmäßig die Möglichkeit, eine Abfindung zu bekommen, sozusagen als „Preis“ für den Kündigungsschutz. Hinzu gewinnt der Arbeitnehmer meist auch ein deutlich besseres Arbeitszeugnis und längere Freistellungszeiten.

Wer das Arbeitsverhältnis vor Gericht mit einem Abfindungsvergleich beendet, vermeidet zudem auch die Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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