Der Ausstieg aus der Autofinanzierung: Wie kann ich meinen Kreditvertrag widerrufen?

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Etwa 75 Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw sind finanziert, etwa über Darlehen oder Leasing.

In der Regel stellen die Autohersteller selbst über hauseigene Banken die klassischen Finanzierungsmodelle zur Verfügung – und verdienen damit doppelt.

Nun hat sich herausgestellt: Bei zahlreichen Autokrediten wurden die Verbraucher nicht korrekt über ihre Rechte informiert. Viele Darlehensverträge erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an mehreren Stellen nicht, sodass die Möglichkeit besteht, den Darlehensvertrag auch nach mehreren Jahren noch zu widerrufen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 10.06.2010 durch einen vom Händler vermittelten Darlehens- oder Leasingvertrag finanziert haben, bestehen sehr gute Chancen, aufgrund fehlerhafter Klauseln sofort aus dem Vertrag auszusteigen. Sie erhalten dann Ihre Anzahlung und die geleisteten Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Fahrzeug, das sie finanziert haben, zurückgeben. Außerdem müssen Sie für die gefahrenen Kilometer Wertersatz leisten (so zumindest das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil vom 17.11.2017, 2 O 45/17 bei einer Finanzierung vom 20.10.2014).

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017 (4 O 150/16) der Klage eines Touran-Kunden stattgegeben, da die Volkswagen Bank diesen im Vertrag vom 04.08.2014 nicht ordnungsgemäß belehrt hatte. Der Kunde muss auch nach diesem Urteil Wertersatz leisten.

Bei einer Finanzierung ab dem 13.06.2014 müssen Sie nach Auffassung zahlreicher Verbraucherschützer, der wir uns anschließen, jedoch noch nicht einmal für die gefahrenen Kilometer aufkommen.

So oder so: Die Abzüge bei einer üblichen Nutzung sind vergleichsweise gering, ein Ausstieg wird sich in der Regel lohnen. Insbesondere für Fahrzeugbesitzer, die vom sogenannten Abgasskandal betroffen sind, ergibt sich eine neue, vielversprechende Option, den Pkw auf diesem Weg wieder an den Hersteller loszuwerden.

Wir vertreten Sie im Rahmen des Widerrufs von Autokreditverträgen. Gerne stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch zur Klärung Ihrer individuellen Fragen zur Verfügung.



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