VW-Abgasskandal: Jetzt Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage!

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Nach Eröffnung des Klageregisters im November 2018 haben sich zwischenzeitlich ca. 400.000 Kunden von betroffenen Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns (Motortyp EA189) der Musterfeststellungsklage (MFK) angeschlossen. Viele deshalb, um noch kurzfristig die Verjährung zu hemmen und (vermeintlich) auf günstige Art und Weise auf der sicheren Seite zu sein.

Für viele stellt sich erst im Nachhinein heraus: Der Abschluss des Musterverfahrens kann noch Jahre dauern, mit einem Ende wird keinesfalls vor 2023 gerechnet. Und: Ist das Verfahren abgeschlossen, wird nur geklärt sein, ob der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch gegenüber VW hat. Im Anschluss hieran muss jeder Betroffene wiederum sein Schicksal selbst in die Hand nehmen, seine Schadensersatzansprüche konkret beziffern und ggf. erneut klagen. Dies allerdings nur bei positivem Ausgang der MFK.

Gewonnen hat der Kunde damit nichts. Im Gegenteil dürften zahlreiche betroffene Fahrzeuge das Prozessende nicht mehr erleben. Oder der Schadensersatzanspruch reduziert sich sukzessive wegen weiterer zurückgelegter Kilometer erheblich. Und das vermeintlich ersparte Kostenrisiko besteht letztendlich doch, wenn es nach positivem Abschluss des Musterverfahrens um die individuellen Rechte des Verbrauchers geht.

Wir raten daher grundsätzlich dazu, aus der Musterfeststellungsklage jetzt kurzfristig auszusteigen und die Ansprüche in einer individuellen Klage geltend zu machen.

Ein Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage ist nur noch bis zum Tag der ersten mündlichen Verhandlung vor dem OLG Braunschweig möglich, die am 30.09.2019 stattfinden soll. 

Nach unserer Erfahrung urteilen Gerichte ganz überwiegend verbraucherfreundlich und geben uns Recht.

Es ist noch nicht zu spät! 

Falls Sie zur Problematik Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Eine erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie kostenlos!



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