Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – was nun?

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Der Klassiker

Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt jahrelang monatlich seine Prämie in der Erwartung, hinreichend Vorsorge für den „Fall der Fälle“ getroffen zu haben. Kommt es dann zum gesundheitsbedingten Ausfall der Arbeitskraft und wird der Schaden dem Versicherer (VR) gemeldet, beginnt erstmals eine umfangreiche Prüfung.

Szenario 1

Leider wird häufig erst jetzt der VN gründlich durchleuchtet, seine gesamte Krankengeschichte aufgearbeitet und mit der Lupe nach eventuellen Vorerkrankungen gesucht, die der VN im Rahmen der Antragstellung und Beantwortung der Gesundheitsfragen arglistig verschwiegen haben könnte. Der Vertrag wird dann angefochten oder der Rücktritt erklärt. Die Leistung wird abgelehnt, bereits entrichtete Beiträge will der VR auch nicht erstatten.

Szenario 2

Der VR prüft und prüft und prüft. Er beauftragt einen Gutachter, benötigt ergänzende Unterlagen, kommt zu keinem Ergebnis, bittet um noch etwas Geduld.

Szenario 3

Der VR gelangt überraschend schnell zu dem Resultat, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von zumindest 50 % nicht gegeben sei. Manchmal setzt er sich damit sogar in Widerspruch zu dem von ihm selbst in Auftrag gegebenen Gutachten.

Szenario 4

Der VR erkennt die Leistung an, bisweilen nur mit einer (häufig unwirksamen) Befristung. Da er weiß, dass der Vertrag noch lange läuft, gibt er jedoch rasch eine Nachbegutachtung in Auftrag. Das Ergebnis führt häufig zu einer Einstellungsmitteilung, es gibt keine weiteren Leistungen. Die formalen Hürden des Versicherers sind im Nachprüfungsverfahren besonders hoch.

In jedem Fall gilt:

Schließen Sie frühestmöglich eine Rechtsschutzversicherung ab, bevor eine Leistungsentscheidung des VR vorliegt. Bedenken Sie eine etwaige dreimonatige Wartezeit. Und lassen Sie sich kompetent beraten!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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