Der Digital Services Act (DSA) – Was Kreative und Unternehmen wissen sollten
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Digital Services Act – und worum geht es konkret?
- Wen betrifft der DSA eigentlich?
- Was gilt für kleinere Unternehmen?
- Neue Anforderungen – das müssen digitale Anbieter jetzt beachten
- Der Staat zieht mit – neue Behördenstrukturen
- Was bedeutet der DSA für Kreative und Unternehmen konkret?
- Aktuelle Verfahren: Was der Fall „X“ (ehemals Twitter) zeigt
- Fazit: Der DSA ist da – und geht uns alle an
Diese Frage klingt im ersten Moment hypothetisch, aber genau um solche Fälle geht es im Kern beim Digital Services Act (DSA). Die neue EU-Verordnung, die am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft getreten ist, schafft umfassende Regelungen für digitale Dienste. Ziel ist es, einen sichereren und transparenteren digitalen Raum zu schaffen – sowohl für Nutzer:innen als auch für Anbieter.
Die aktuelle Podcast-Folge von Kaffeerecht – der Podcast von TWW.LAW beleuchtet, was der DSA bedeutet, für wen er gilt und worauf Kreative, Unternehmer:innen und Unternehmen jetzt achten sollten.
Was ist der Digital Services Act – und worum geht es konkret?
Der Digital Services Act, kurz DSA, ist eine EU-Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Anders als Richtlinien muss sie also nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden – mit einer Ausnahme: Die Mitgliedstaaten müssen bestimmte nationale Zuständigkeiten festlegen, etwa, wer als Anlaufstelle für Beschwerden fungiert.
Im Kern geht es beim DSA um:
- Transparenz und Verantwortung bei digitalen Inhalten
- Schutz der Nutzer:innen vor illegalen Inhalten und manipulativen Designstrukturen („Dark Patterns“)
- Beschwerdemöglichkeiten bei Verstößen
- Besondere Anforderungen an große Online-Plattformen
Der DSA ersetzt keine bestehenden Gesetze, sondern ergänzt sie. So bleibt z. B. das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bestehen, wird jedoch durch den DSA erweitert und teilweise überlagert.
Wen betrifft der DSA eigentlich?
Kurz gesagt: fast alle Anbieter digitaler Dienste.
Dazu zählen z. B.:
- Online-Marktplätze und Shops
- App-Stores
- Hosting-Dienste
- Suchmaschinen
- Soziale Netzwerke
Im Fokus der Öffentlichkeit stehen vor allem die „sehr großen Online-Plattformen“, also Dienste mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzer:innen pro Monat in der EU. Dazu gehören etwa Meta, Google, Amazon, TikTok, Snapchat oder Wikipedia. Aber auch kleinere Anbieter sind grundsätzlich vom DSA betroffen – mit gewissen Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Was gilt für kleinere Unternehmen?
Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro gelten vereinfachte oder keine DSA-Verpflichtungen. Wer darunterfällt, muss dennoch prüfen, ob und in welchem Umfang man von bestimmten Pflichten betroffen ist – gerade bei Online-Shops oder Community-Plattformen.
Neue Anforderungen – das müssen digitale Anbieter jetzt beachten
1. Transparente Beschwerde- und Meldeverfahren
Plattformen müssen einfache Möglichkeiten bereitstellen, mit denen Nutzer:innen rechtswidrige Inhalte melden können – z. B. Hasskommentare oder urheberrechtlich geschützte Inhalte.
Die Plattform muss:
- Die Meldung zugänglich und leicht auffindbar gestalten
- Über die getroffene Entscheidung informieren (inkl. Begründung)
- Sicherstellen, dass nicht rein automatisiert über Inhalte entschieden wird
2. Verbot von manipulativen Designs („Dark Patterns“)
Designs, die Nutzer:innen unbemerkt zu ungewollten Entscheidungen verleiten, sind künftig untersagt. Beispiele:
- Unübersichtliche Cookie-Banner
- Irreführende Buttons bei Abo-Abschlüssen
- Undurchsichtige Preisangaben beim Online-Kauf
3. Werbung: Mehr Klarheit und weniger Profiling
- Werbung muss klar als solche erkennbar sein
- Wer hinter der Anzeige steckt, muss angegeben werden
- Besonders sensibel: Werbung darf nicht auf Basis sensibler persönlicher Daten (z. B. politische Überzeugung, sexuelle Orientierung) ausgespielt werden
- Zielgerichtete Werbung an Minderjährige ist verboten – ein Punkt, der Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube betrifft
Der Staat zieht mit – neue Behördenstrukturen
Damit der DSA überhaupt wirkt, braucht es auch staatliche Stellen, die die Vorgaben umsetzen und durchsetzen.
In Deutschland sind vorgesehen:
- Bundesnetzagentur als zentraler DSA-Koordinator
- Bundeskriminalamt (BKA) für die Bearbeitung von Straftatmeldungen durch Diensteanbieter
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, wenn es um die Durchsetzung von Kinderrechten geht
Interessant: Große Plattformen sind auch verpflichtet, mutmaßliche Straftaten zu melden, wenn sie davon Kenntnis erlangen – dafür muss es auf staatlicher Seite überhaupt erst geeignete Stellen geben.
Was bedeutet der DSA für Kreative und Unternehmen konkret?
Für viele Kreative, Freelancer:innen und KMU ist die eigene Website oder Plattform der wichtigste Vertriebskanal. Umso wichtiger, hier rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Praktische Hinweise:
- Betreiben Sie einen Online-Shop oder eine Plattform? Prüfen Sie, ob Sie als Vermittlungsdienst gelten.
- Transparenzpflichten: Auch kleinere Plattformen sollten nachvollziehbare Meldeverfahren und Nutzungsbedingungen etablieren.
- Technik-Check: Sind automatisierte Entscheidungen im Einsatz? Prüfen Sie, ob und wie menschliche Kontrolle eingebunden ist.
- Werbeanzeigen: Falls Sie personalisierte Werbung nutzen – achten Sie auf die rechtlichen Grenzen beim Profiling.
- Kinderschutz beachten: Wenn Ihre Plattform auch Minderjährige anspricht, gelten zusätzliche Anforderungen.
Aktuelle Verfahren: Was der Fall „X“ (ehemals Twitter) zeigt
Die Europäische Kommission hat bereits ein Verfahren gegen X eingeleitet. Der Vorwurf:
- Intransparente Moderation von Inhalten
- Nutzung von Dark Patterns
- Unzureichender Zugang zu Plattformdaten für Forschende
Solche Verfahren zeigen, dass die EU gewillt ist, ihre neuen Regeln auch gegen große Tech-Konzerne durchzusetzen.
👉 Noch Fragen? Podcast hören!
Für alle, die tiefer einsteigen wollen, lohnt sich ein Blick in die aktuelle Podcast-Folge von TWW.LAW
In rund einer Stunde erklären die beiden Gastgeber anschaulich und praxisnah, was hinter dem DSA steckt – und worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Fazit: Der DSA ist da – und geht uns alle an
Der Digital Services Act ist ein ambitionierter Versuch, die digitalen Räume der EU fairer, sicherer und transparenter zu machen. Er bringt viele Neuerungen, die nicht nur die großen Player betreffen. Auch kleine Plattformbetreiber, Kreative mit eigenem Online-Shop oder Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell sind gut beraten, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.
Die Kanzlei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte (tww.law) unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung des DSA und verwandter Fragestellungen im Bereich Medien-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
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