Der Erbschein – Wie man ihn beantragt und was man dabei beachten muss

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Stirbt ein Verwandter oder Freund und hinterlässt einen Nachlass, so ist es meist notwendig, einen Erbschein zu beantragen. Ein Erbschein stellt ein amtliches Dokument dar, welches bescheinigt, wer die Erben des Verstorbenen sind und welcher Teil des Nachlasses jedem Erben zusteht. Er ist nicht nur erforderlich, um die Erben zu legitimieren, sondern auch um das Erbe zu verteilen. In diesem Blogbeitrag werden wir besprechen, wie man einen Erbschein beantragt und was dabei zu beachten ist.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Grundsätzlich kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, einen Erbschein beantragen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann etwa vor, wenn man als Vermächtnisnehmer oder Erbe beweisen will, dass einem ein bestimmter Anteil des Nachlasses zusteht. Auch kann ein Erbschein dann notwendig sein, wenn man als Testamentsvollstrecker tätig werden will. Denn damit dieser den Inhalt des Testaments umsetzen kann, muss er wissen, wer Erbe geworden ist.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Erblasser (= der Verstorbene) Immobilien oder größere Vermögenswerte vererbt. Denn mithilfe eines Erbscheins können die Erben des Erblassers identifiziert werden. Diesen Nachweis benötigen Versicherungen, Banken und ähnliche Institutionen für einen solchen Nachweis, um etwa das Vermögen des Erblassers zu verwalten und zu verteilen. Beispielsweise können so Immobilien veräußert oder Konten aufgelöst werden.

Wie beantragt man einen Erbschein?

Um einen Erbschein erfolgreich zu beantragen, müssen mehrere Schritte befolgt werden:

  1. Identifizierung der Erben: Zunächst muss festgestellt werden, wer die rechtmäßigen Erben sind.
  2. Notwendige Formulare beim Nachlassgericht erhalten: Diese müssen beim örtlichen Nachlassgericht die erforderlichen Formulare für den Antrag eines Erbscheins beantragen.
  3. Vorlegen aller Unterlagen: Dann müssen die notwendigen Dokumente vorgelegt werden, inklusive etwa der Sterbeurkunde und des Testaments. 
  4. Abgeben einer eidesstaatlichen Versicherung: Daraufhin müssen die Erben eine eidesstaatliche Versicherung abgeben. Darin müssen sie erklären, dass sie die rechtmäßigen Erben darstellen und es keine weiteren erbberechtigten Personen gibt.
  5. Bezahlen der Gebühren: Schließlich sind die Gebühren zu bezahlen, die für die Beantragung eines Erbscheins notwendig sind. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wertes des Nachlasses.

Was muss man beim Antrag auf Erbschein beachten?

Beantragt man einen Erbschein, so ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente nicht nur vollständig, sondern auch korrekt angegeben werden. Speziell dann, wenn eine Vielzahl möglicher Erben oder verworrene Familienverhältnissen bestehen, kann es notwendig sein, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Des Weiteren sollte einem bewusst sein, dass Gebühren für die Erteilung eines Erbscheins fällig werden, die abhängig von dem Wert des Nachlasses verschieden hoch sein können. Meist muss man ebenso nachweisen können, die Gebühren beglichen zu haben, bevor der Erbschein ausgestellt werden kann.

Fazit

Ein Erbschein stellt ein wesentliches Dokument dar. Es wird bei einem Erbfall oft erfordert, um Klarheit hinsichtlich der erbrechtlichen Situation zu erbringen und den Nachlass (= die sog. Erbmasse) aufzuteilen. Damit man einen Erbschein beantragen kann, muss man sich an das zuständige Nachlassgericht richten und einen Antrag stellen, der alle notwendigen Dokumente sowie Informationen enthält. Es ist ratsam, sich im Vorhinein ausreichend zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um Fehler vorzubeugen und ein reibungsloses Verfahren sicherstellen zu können.

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Dieser umfassende Blogbeitrag zum Erbschein wurde Ihnen präsentiert von Frau Martina Hauptmann-Uhl, einer renommierten Rechtsanwältin und Fachanwältin im Erbrecht. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen aus dem Herzen Göppingens hat Frau Hauptmann-Uhl zahlreiche Mandanten erfolgreich durch komplexe erbrechtliche Angelegenheiten geführt.

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