Der Forderungseinzug in Bosnien und Herzegowina und Zwangsvollstreckung

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Der Forderungseinzug in Bosnien und Herzegowina und Zwangsvollstreckung

In Bosnien und Herzegowina sind für die wirtschaftlichen Forderungseinzüge folgende Gerichtshöfe zuständig:

Im Gerichtsverfahren erster Instanz der Föderation Bosnien und Herzegowinas ist das Amtsgericht im Hauptsitz des Kantons zuständig, in der Föderation gibt es 10 solcher Gerichtshöfe.

Im Gerichtsverfahren erster Instanz in der Entität der Republik Srpska ist das Kreisgericht zuständig, es gibt 5 solcher Gerichthöfe und zwar Kreisgericht Banja Luka, Kreisgericht Bijeljina, Kreisgericht Doboj, Kreisgericht Bijeljina und Kreisgericht Ost Sarajevo.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nach dem Obligationsgesetz in Bosnien und Herzegowina die gesetzliche Verjährung für den Forderungseinzug zwischen juristischen Personen 3 Jahre beträgt und zwischen natürlichen Personen beträgt die Verjährung 5 Jahre. Mit der schriftlichen Schuldanerkenntnis oder dem Überweisen eines Teiles des Schuldbetrags läuft die Verjährungsfrist vom Anfang.

Die Verzugssteuer ist das Grundrecht jedes Gläubigers- im Fall, wenn sich der Schuldner mit der Zahlung verspätet - in Bosnien und Herzegowina ist die Verzugssteuer relativ hoch und beträgt etwa 12 % jährlich.

Die Verzugssteuer wird nicht vereinbart und für ihre Auszahlung ist nicht von Bedeutung, ob der Gläubiger Schaden erlitten hat. Aber, wenn die Rede von Zinsen ist, dann kann man diese vereinbaren und man nennt sie dann vereinbarte Zinsen oder auch konventionelle Zinsen.

Die wichtigsten Handlungen, die über einen Schuldner ermitteln werden müssen, sind:

  • Analyse der Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Bosnien und Herzegowina
  • Ermittlung des Schuldners mit dem Ziel der Rückzahlung des gesamten Betrags
  • Zwangsvollstreckung insofern ein Urteil besteht
  • Ermittlung des Finanzberichtes des Schuldners mittels der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina
  • Verfahrenseinleitung vor dem zuständigen Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas mit dem Ziel des Forderungseinzugs

In den meisten Fällen raten wir den Mandanten einen schriftlichen Forderungseinzug einzureichen, zusammengestellt von einer professionellen Anwaltskanzlei. In vielen Fällen führt ein solches Schreiben zur Auszahlung des Gesamtbetrags oder der Schuldbetrag wird in Raten zurückgezahlt.

Jeder Fall wird analysiert. Die Mandanten bekommen sofort die Analyse des Verfahrensrisikos, die Einsicht in die Strategie des Verfahrens, Beweissammlung und die Erstellung der Rechtsakte in allen Phasen des Verfahrens und bekommen regelmäßige monatliche Berichterstattung.

Unsere Dienstleistung des Forderungseinzugs bezieht sich sowohl auf einheimische als auch ausländische Forderungseinzüge Bosnien und Herzegowinas und ebenfalls auch auf die Entscheidungsvollstreckung und auf Urteile, die im Ausland getroffen wurden.

Viele renommierte Agenturen für Forderungseinzüge arbeiten mit uns und engagieren unsere Kanzlei für die Forderungseinzüge vor den Gerichten in Bosnien und Herzegowina.

Außerdem nimmt unsere Kanzlei aktiv an den Gerichtshöfen teil in Bezug auf den Forderungseinzug und der Pfandrückgabe den Mandanten gegenüber, sowie bei auch der Durchführung von wichtigen gerichtlichen Beschlüssen.

Unsere Anwaltskanzlei vertritt Mandanten in verschiedenen Gerichtsverfahren. Unser Team ist eins der Führenden in Prozessverhandlungen, der arbiträren und alternativen Lösungen im Rechtsstreit.

Im Laufe des Forderungseinzugsprozesses nehmen wir Kontakt mit den Schuldnern auf mittels Schreiben, telefonischen oder direkten Gesprächen. Das Hauptziel der Anwaltskanzlei Prnjavorac ist das Absichern Ihres Forderungseinzugs. Dabei sind wir uns der Wichtigkeit der schon bestehenden Geschäftsbeziehungen bewusst. Deshalb ist unser Ziel den Forderungseinzug abzusichern, ohne dabei die Beziehung zwischen Ihnen und Ihren Klienten zu gefährden insofern es ohne ein Gerichtsverfahren möglich ist.

Rechtsanwalt
Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/



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