„Der Leser hat nicht immer Lust und Zeit, sich durch trockene Materie zu arbeiten”

  • 4 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Finn Streich: „Der Leser hat nicht immer Lust und Zeit, sich durch trockene Materie zu arbeiten”
Leah Schmidt anwalt.de-Redaktion

Rechtsanwalt Finn Streich ist Teil der Kanzlei Streich & Kollegen und versorgt Ratsuchende regelmäßig mit Rechtstipps auf anwalt.de. Welchen Nutzen er im Veröffentlichen von Rechtstipps für Anwälte sieht und wie man die Texte so gestaltet, dass sie Ratsuchende ansprechen, verrät er im Interview.

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Wie bestimmen Sie die Themen für Ihre Rechtstipps? 

Zunächst muss man immer „up to date“ sein und bleiben. Das heißt im Klartext: ständige Aufmerksamkeit bei neuen Rechtsprechungen, aktuellen Urteilen oder Fallbeispielen aus den Medien. Dann ist es wichtig, sich in den Verbraucher hineinzuversetzen. Man möchte mit seinen Rechtstipps Reichweite generieren, den Bekanntheitsgrad vergrößern und – bestenfalls – Mandate erhalten. Also ist es unabdingbar, solche Themen zu wählen, die eine hohe Zahl von Menschen ansprechen, die mit dem behandelten „Problem“ behaftet sind. 

Inhaltlich gibt es unzählige Dinge, die Leser interessieren. In allen Bereichen des alltäglichen Lebens treten Schwierigkeiten oder Ärgernisse auf. 

Wie viel Zeit nehmen Sie sich für das Verfassen von Rechtstipps?

Im Arbeitsalltag bleibt nicht viel Zeit übrig und wichtige Mandate stehen immer an oberster Stelle. Da würde das Erstellen von Rechtstipps ohne feste Struktur wahrscheinlich völlig auf der Strecke bleiben. Liefert man etwa nur halbjährlich einen Artikel, verschwindet man hinter den tätigen Kollegen und erweckt den Anschein, nicht „fleißig“ zu sein. 

Wir haben uns derzeit noch nicht den Druck gemacht, eine bestimmte Anzahl von Rechtstipps pro Monat veröffentlichen zu müssen, aber eine gewisse Regelmäßigkeit ist uns schon wichtig. In etwa sind es bei uns zwischen 2 und 4 Beiträge pro Monat. 

Wie viel Zeit man sich nimmt, hängt stark vom Thema und „Redaktionsschluss“ ab. Ist das Thema vertraute Materie, so kann ein guter Rechtstipp in wenigen Minuten entstehen. Mit der Verwendung eines Diktierprogrammes geht es natürlich schnell. Da bei uns jeder Rechtstipp nach dem Vier-Augen-Prinzip quergelesen und überarbeitet wird, können sich die Anwälte diese Zeit ersparen und ihre Artikel als Rohtext an das Marketing überstellen. 

Zielgruppe der Rechtstipps sind juristische Laien. Wie wird ein Rechtstipp leicht verständlich?  

Es geht bei der Erstellung des Rechtstipps nicht darum, mit juristischem Fachwissen und Anwaltslatein zu glänzen. Wichtig ist, von komplizierten Fachbegriffen möglichst Abstand zu nehmen und stattdessen mit Beispielen oder Erklärungen zu arbeiten. Auch zu lange Sätze erschweren das Lesen und somit das Gesamtverständnis. 

Auch hier zeigt sich wiederum die Sinnhaftigkeit des „Querlesens“ durch weitere Personen, die nicht aus der Reihe der Rechtsanwälte stammen. Verstehen diese als Laien den Inhalt ohne Rückfragen, so ist der Artikel geeignet für die Veröffentlichung. 

Welche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Sie für Ihre Rechtstipps?

Uns ist es wichtig, Artikel möglichst übersichtlich zu gestalten. Ein dicht aneinandergepresster, linksbündiger Text wirkt abschreckend. Der Leser hat nicht immer Lust und Zeit, sich durch trockene Materie zu arbeiten. 

Eine Einteilung in 1. Einleitung/Überblick/Thema, 2. Beispiel/Konkretisierung/Urteile und 3. Fazit/Rechtstipp/Warnung hat sich bewährt. Kleinere Zwischenüberschriften im Text und Absätze erleichtern das Lesen und erhalten das Interesse. 

Wie heben Sie entscheidende Passagen oder Begriffe Ihres Rechtstipps optisch hervor?  

Es stehen bei der Gestaltung der Rechtstipps ähnliche Formatierungsmöglichkeiten wie in üblichen Textbearbeitungsprogrammen zur Verfügung. Wir arbeiten gerne mit Gliederungen innerhalb des Textes. Hilfreich sind dabei Zwischenüberschriften, Unterstreichungen, Fett- oder Kursivschreibweise. 

Welche Vorteile sehen Sie in der Gestaltung des Texts mit Zwischenüberschriften oder Schriftformatierungen?  

Ein Text wird übersichtlicher durch Zwischenüberschriften und die Verwendung von Schriftformatierungen. Wichtige Passagen kann man durch Fett- oder Kursivschreibweise sowie Unterstreichungen hervorheben. 

Das Lesen fällt leichter und die Suchbegriffe/Stichworte zum Inhalt lassen sich in den Zwischenüberschriften nochmals aufgreifen. 

Bekommen Sie Anfragen von Ratsuchenden als Reaktion auf Ihre Rechtstipps?  

Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Ratsuchenden über anwalt.de, ja. Die Rechtstipps sind mit Sicherheit häufig Anlass für eine Kontaktaufnahme, da für den Leser ein individuelles Problem behandelt wurde und er sich von uns die passende Hilfe verspricht. Viele nehmen bei der Kontaktaufnahme sogar explizit Bezug auf den einen oder den anderen Rechtstipp von uns. 

Was zeichnet für Sie den perfekten Rechtstipp aus?   

Der perfekte Rechtstipp ist unserer Meinung nach eine sehr subjektive Einschätzung des Lesers. Ein Rechtstipp, der optisch wundervoll gestaltet, strukturiert und mit großartigen Fotos versehen ist, aber inhaltlich faktisch null wertvolle Information liefert, ist praktisch nichts wert. 

Ein Text hingegen, der zwar nicht vorbildlich gestaltet ist, jedoch ein sehr interessantes Thema hervorragend behandelt und ein wertvolles Fazit für die Leser liefert, hat einen enormen Erfolg. 

Somit sagen wir: Der „perfekte“ Rechtstipp behandelt ein interessantes Thema für eine Großzahl der Verbraucher, ist inhaltlich und optisch gut strukturiert, kommt ohne Fachlatein auf den Punkt und liefert ein brauchbares Fazit für die Leser. 

Rechtsanwalt Finn Streich ist Teil der Kanzlei Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB – mit Sitz in Stuttgart und Hamburg. Er steht seinen Mandanten unter anderem als Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zur Seite. 

(LES; ZGRA) 

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Foto(s): ©privat/Finn Streich

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