Der Pferdekaufvertrag

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Oftmals spart man lange Zeit, um sich den Traum vom eigenen Pferd zu erfüllen. Hat man dann endlich sein „Traumpferd“ gefunden, ist die Enttäuschung groß, wenn sich nach Vertragsschluss ein Mangel zeigt.

Grundsätzlich hat der Verkäufer den Kaufgegenstand „Pferd“ frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu übergeben. Im Gegenzug muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis entrichten. Es stellt sich dann allerdings die Frage, wann ein Pferd frei von Sachmängeln ist. Im Allgemeinen kann man sagen, dass ein Pferd dann frei von Sachmängeln ist, wenn es die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es darf damit also keine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegen. Unter einer vereinbarten Beschaffenheit lässt sich z. B. der Zusatz „A-fertig“, „schmiedefromm“ oder auch „Dressurpferd“ etc. fassen.

Sollten solche Vereinbarungen nicht getroffen worden sein oder kann man eine solche Vereinbarung nicht beweisen, weil sie nicht schriftlich festgehalten worden ist, so stellt man auf die gewöhnliche Verwendung ab. Dabei wird ein Vergleich zu anderen Kaufsachen mittlerer Art und Güte gezogen und ermittelt, was man in einem solchen Falle von dem Pferd erwarten durfte.

Zeigt sich nun im Nachhinein ein Mangel, so ist die entscheidende Frage, ob bereits im Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes vorgelegen hat. Dies muss der Käufer beweisen. Handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, so kommt dem Verbraucher hier die Regelung zur Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugute. Danach wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang, also bei Übergabe, vorgelegen hat, wenn dieser sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigt.

Geht der Käufer nun davon aus, dass ein Mangel vorliegt, so muss dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Erst bei Scheitern einer Nacherfüllung kann der Käufer von seinen weiteren Gewährleistungsrechten, wie Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises, Gebrauch machen.

Gern steht Ihnen Rechtsanwältin Alexandra Klimatos bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.


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