Der Pflegemindestlohn steigt!
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Die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland sollen steigen. Die Pflegekommission hat höhere Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege beschlossen. Das betrifft rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Pflege. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Wie ist die Pflegekommission zusammengesetzt?
Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre.
Ist die Entscheidung der Pflegekommission bindend?
Nein, aber es ist zu erwarten, dass das Bundesarbeitsministerium auf Grundlage dieser Empfehlung die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festsetzt. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne allgemein verbindlich. Das bedeutet, dass die Pflegemindestlöhne im gesamten Bundesgebiet verbindlich gelten, also einen Mindeststandard darstellen. Höhere Löhne – festgelegt in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag – sind aber natürlich immer möglich.
So sollen die Mindestlöhne im Einzelnen steigen:
Für Pflegehilfskräfte
ab 01.05.2024 | 15,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 16,10 Euro |
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
ab 01.05.2024 | 16,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 17,35 Euro |
Für Pflegefachkräfte
ab 01.05.2024 | 19,50 Euro |
ab 01.07.2025 | 20,50 Euro |
Praxishinweise:
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig. Die Pflegemindestlöhne haben in der Praxis eine sehr große Bedeutung. Gerade kleinere Einrichtungen zahlen häufig einen Lohn, der nicht dem Pflegemindestlohn entspricht.
Stand: Dezember 2023

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MAX VAN DER LEEDEN ∙ Kanzlei für Arbeitsrecht ∙ Fachanwalt für Arbeitsrecht
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