Der Pflegemindestlohn steigt!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland sollen steigen. Die Pflegekommission hat höhere Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege beschlossen. Das betrifft rund 1,3 Millionen Beschäftigte in der Pflege. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. 


Wie ist die Pflegekommission zusammengesetzt?

Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre.


Ist die Entscheidung der Pflegekommission bindend?

Nein, aber es ist zu erwarten, dass das Bundesarbeitsministerium auf Grundlage dieser Empfehlung die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festsetzt. Damit würden die empfohlenen Pflegemindestlöhne allgemein verbindlich. Das bedeutet, dass die Pflegemindestlöhne im gesamten Bundesgebiet verbindlich gelten, also einen Mindeststandard darstellen. Höhere Löhne – festgelegt in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag – sind aber natürlich immer möglich.


So sollen die Mindestlöhne im Einzelnen steigen:

Für Pflegehilfskräfte

ab 01.05.2024

15,50 Euro

ab 01.07.2025

16,10 Euro

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)

ab 01.05.2024

16,50 Euro

ab 01.07.2025

17,35 Euro

Für Pflegefachkräfte

ab 01.05.2024

19,50 Euro

ab 01.07.2025

20,50 Euro


Praxishinweise:

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig. Die Pflegemindestlöhne haben in der Praxis eine sehr große Bedeutung. Gerade kleinere Einrichtungen zahlen häufig einen Lohn, der nicht dem Pflegemindestlohn entspricht.


Stand: Dezember 2023

Haben Sie zu diesem Bereich oder anderen arbeitsrechtlichen Themen Fragen? 

Wir sind eine arbeitsrechtlich spezialisierte Kanzlei. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen im gesamten Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen und werden häufig im Arbeitsrecht empfohlen! 

MAX VAN DER LEEDEN ∙ Kanzlei für Arbeitsrecht ∙ Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzlei-vanderleeden.de

Foto(s): Max van der Leeden | Kanzlei für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Max van der Leeden

Beiträge zum Thema