Pflegemindestlohn ab 01.11.2017 für alle Beschäftigte in der Pflege

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Das Mindestlohngesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse, also unabhängig von der Branche (mit nur ganz wenigen Ausnahmen). Der Mindestlohn nach dem MiLoG liegt derzeit bei 8,84 EUR brutto. In der Pflegebranche gibt es einen (höheren) Mindestlohn, allerdings der Höhe nach unterschiedlich, je nachdem, ob der Beschäftigte in West- oder Ostdeutschland arbeitet.

Die neue Pflegemindestlohnverordnung (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, Bundesanzeiger AT v. 11.08.2017, V1) sieht vor, dass der Pflegemindestlohn in allen „Pflegebetrieben“ gezahlt werden muss. Pflegebetriebe werden definiert als

„Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen“.

Von einem Überwiegen spricht man dann, wenn die Beschäftigten in der Summe mehr als 50 Prozent ihrer tatsächlichen Arbeitszeit mit Pflegeleistungen bzw. vor- oder nachbereitenden Tätigkeiten befasst sind. Keine Pflegebetriebe sind erklärtermaßen Einrichtungen, in denen Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen, sowie Krankenhäuser. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 908.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ). Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG.

Der Pflegemindestlohn beträgt derzeit pro geleisteter Arbeitsstunde 10,20 EUR brutto im Westen und 09,50 EUR brutto im Osten, ab dem 01.01.2018 beläuft er sich auf 10,55 EUR brutto (West) und 10,05 EUR brutto (Ost). Bis 2020 steigt er in mehreren Schrittten weiter an. 


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