Der Preis für flinke Frauenhände

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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 13.12.2022, 7 Sa 168/22

Die Beklagte musste feststellen, dass flinke Frauenhände teuer bezahlt werden müssen.


Der Fall

Der Kläger bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Beklagten, die „Mitarbeiter (m/w/d) für [ihre] Digitaldruckmaschine“ suchte. Noch am gleichen Tag erhielt der Kläger eine Absage. Erst nachdem er mit einer Klage drohte, wurde er zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, eingestellt wurde er jedoch nicht.


Der Kläger erhob daraufhin eine Klage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, das die Beklagte zur Zahlung von € 3.300,00 an den Kläger verurteilte. Nachdem die Beklagte Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg über den Fall.


Das Urteil

Auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg verurteilte die Beklagte zu einer Zahlung an den Kläger, wenn auch „nur“ zu € 2.500,00 und das, obwohl an der Stellenausschreibung nichts auszusetzen war.


Hinweise für die Praxis

In unserer ausführlichen Urteilsbesprechung erfahren Sie, wieso das Landesarbeitsgericht Nürnberg einen Gesetzesverstoß festgestellt hat, aus dem der Kläger einen Zahlungsanspruch herleiten konnte. Erfahren Sie außerdem, wie die Beklagte die Klage und das Urteil ganz einfach hätte verhindern können.


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Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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