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Der ständige Aufenthalt in Kroatien

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Der ständige Aufenthalt wird einem Ausländer bewilligt, der bis zum Tag der Antragstellung kontinuierlich 5 Jahre lang eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung hat, was bedeutet, dass er im Zeitraum von 5 Jahren mehrmals bis zu insgesamt 10 Monate oder einmal bis zu 6 Monate abwesend war.

In die für die ständige Aufenthaltsgenehmigung notwendige Zeit wird nicht mit eingerechnet:

  • der Aufenthalt aufgrund einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Saisonarbeiter, tägliche Migranten und Dienstleister für eine ausländische Firma,
  • die Zeit für das Absitzen einer Gefängnisstrafe

Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf eine ständige Aufenthaltsgenehmigung muss der Ausländer eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Kroatien haben.

Der Ausländer erhält den ständigen Aufenthalt wenn er:

  1. einen gültigen ausländischen Reisepass hat
  2. Mittel für den Unterhalt hat - siehe oben - der vorläufige Aufenthalt
  3. eine Krankenversicherung hat - siehe oben - der vorläufige Aufenthalt
  4. kroatisch sprechen und Lateinschrift schreiben kann und die kroatische Kultur und Gesellschaftsordnung kennt

Die Prüfung der kroatischen Sprachkenntnisse und Lateinschrift führen die Hochschulen durch, die Studienprogramme in kroatischer Sprache haben

Kinder im Vorschulalter, Schüler der Grund- und Oberschulen in Kroatien, Ausländer, die einen Nachweis über eine abgeschlossene Grundschul-, Oberschul- und Hochschulbildung in der Republik Kroatien haben, Ausländer, die älter als 60 Jahre und in keinem Arbeitsverhältnis sind und Ausländer, die durch selbständiges Ausfüllen der Fragebogen in der zuständigen Polizeidienststelle oder Polizeibehörde bewiesen haben, dass sie die kroatische Kultur und Gesellschaftsordnung kennen, müssen keine Bestätigung einer kroatischen Hochschule über ihre Kenntnisse der kroatischen Sprache und der Lateinschrift beilegen

Ausländer die nicht kroatisch sprechen und Lateinschrift schreiben können, müssen einen Kroatischkurs mit mindestens 150 Unterrichtsstunden besuchen. Der Ausländer trägt die Kosten für den Kroatischkurs und die Prüfungskosten.

     5. keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit ist.

Der Ausländer verliert den ständigen Aufenthalt, wenn:

  1. er ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Kroatien hat
  2. er aus Kroatien weggezogen ist oder ununterbrochen für mehr als 1 Jahr im Ausland gelebt hat
  3. festgestellt wird, dass der Ausländer wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wissentlich das Ziel und die Umstände, die für die ständige Aufenthaltsgenehmigung wichtig waren, verschleiert hat
  4. es Gründe für den Schutz der öffentlichen Ordnung, nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit erfordern
  5. oder auf sein eigenes Verlangen.


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