Der Unfall – wie verhalte ich mich richtig?

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Welche Informationen und Unterlagen benötigt der Anwalt?

In Deutschland passieren jährlich ungefähr zwei Millionen Verkehrsunfälle. 

Betroffene sind oft verunsichert, wie sie sich bei einem Verkehrsunfall verhalten sollen und fürchten sich vor einer langwierigen Regulierung mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet die Kosten eines von Ihnen beauftragten Anwalts zu übernehmen. Generell ist jedoch auch bei einem Betrieb eines Kfz eine Verkehrsrechtschutzversicherung zu empfehlen, da vor allem gerichtliche Auseinandersetzungen sehr kostenintensiv werden können.

Bei der Polizei: nur Personalien angeben 

Bei einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern und keinesfalls die Unfallstelle verlassen, da Sie sich hierbei eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig machen könnten.

Die Polizei sollte verständigt werden, damit der Unfall ordnungsgemäß aufgenommen wird. Bitte, geben Sie lediglich Ihre Personalien an und vermeiden Sie Schilderungen zum Unfallhergang. Vor allem bei unklarer Unfalllage könnte dies später gegen Sie verwendet werden. 

Notieren Sie sich den Namen des Fahrers, dessen Kennzeichen und gegebenenfalls Namen und Adressen von Zeugen. Fertigen Sie auch Fotos von dem Unfallort, am besten direkt nach der Kollision.

Sollten Sie verletzt worden sein oder Schmerzen (ggf. auch erst am nächsten Tag) verspüren, werden Sie bitte im Krankenhaus vorstellig oder suchen Sie Ihren Hausarzt auf und lassen die Verletzungen dokumentieren. 

Ob Ihr Fahrzeug reparaturfähig ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, können Sie durch einen Sachverständigen feststellen lassen.

Versicherer kürzen oft bei der Regulierung

Die Versicherer kürzen oftmals bei der Regulierung. Es ist erfahrungsgemäß schwer und auch zeitaufwändig als Laie dagegen anzukommen. 

Wir übernehmen gerne die Komplettregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Informationen für den Anwalt:

  • Unfallschilderung, Fotos, Aktenzeichen der Polizei
  • wer ist der Eigentümer des von Ihnen gefahrenen und beschädigten Kfz?
  • Name des gegnerischen Fahrers und Kennzeichen
  • bei Unfällen mit einem Kfz aus dem Ausland, lassen Sie sich unbedingt, falls vorhanden, die grüne Karte geben
  • ist das eigene Fahrzeug geleast oder sicherungsübereignet? (Leasingvertrag o. ä.)
  • besteht eine Vollkaskoversicherung und wenn ja: soll diese in Anspruch genommen werden?
  • Sachverständigengutachten bzgl. Schäden: bei einem unverschuldeten Unfall wird dies vollständig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. 

Haben Sie eine Mithaftung könnte sich gegebenenfalls auch ein Kostenvoranschlag anbieten, da ein Sachverständigengutachten sehr teuer ist und ggf. zum Teil von Ihnen zu zahlen ist. 

Die Bagatellgrenze für Schäden liegt in etwa bei 750 €. Erst ab dieser Schadenshöhe wird ein Sachverständigengutachten von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. 

Diese Wertgrenze wird bei einem Unfall aber in der Regel fast immer erreicht.

  • Reparaturrechnung des Kfz oder Kostenvoranschlag
  • Mietwagenrechnung oder Nutzungsausfalldauer
  • An- und Abmeldekosten des Kfz – Krankmeldungen, Krankenhaus- oder Arztbelege
  • Belege über zusätzliche Kosten (Abschleppdienst, Taxi, Zuzahlungen usw.)

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite 

Sollten Sie Opfer eines Unfalls geworden sein, können Sie uns gerne zunächst telefonisch kontaktieren. 

Hier stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erläutern Ihnen die weiteren Schritte.

Unfälle sind oft mit Stress verbunden, wir befreien Sie von diesem Stress und übernehmen gerne für Sie die komplette Regulierung.


Beste Empfehlungen 

Ihre Carmen Eifert, 

Rechtsanwältin 

Foto(s): Eifert@rechtsanwalt-krau.de

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