Betrügereien über Telefon, Mails und SMS

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Die Telekommunikation ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Doch hierdurch ist die Gefahr auch immer größer geworden, dass Sie etwaige Verträge abschließen, die Sie nicht abschließen wollten oder auf Betrüger hereinfallen. Hier ist Vorsicht geboten! Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele, die Sie für einige Bereiche sensibilisieren sollen.


1. Werbeanrufe

Das Telefon klingelt, sie gehen ran und man möchte Ihnen etwaige Produkte verkaufen oder Sie zum Abschluss von Verträgen bringen.

Nach § 7a UWG muss ein Unternehmer, der gegenüber einem Verbraucher am Telefon wirbt, vorher dessen Einwilligung einholen. Dies ist meist nicht der Fall. 

Werbeanrufe sollen reduziert werden, da die Kunden hierbei überrumpelt werden. Bevor Sie mit etwaigen Unternehmen Verträge abschließen, lohnt es sich oftmals, über das Internet das Unternehmen zu suchen und sich die Rezensionen anzuschauen. 

Hier fällt einem bereits oftmals auf, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt oder ob bereits mehrere andere Kunden unzufrieden sind oder betrogen wurden.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich immer mit Namen am Telefon melden und nicht mit „Ja“. Vermeiden Sie hierbei während des Gespräches „Ja“ zu sagen. 

Manche Betrüger schneiden die Telefonate zusammen und behaupten, dass Sie dem Vertragsabschluss zugestimmt haben. Nehmen Sie am besten solche Werbeanrufe überhaupt nicht an, sondern vereinbaren Sie z.B. bei dem Stromanbieter einen persönlichen Telefontermin. 

Notieren Sie sich immer den Namen, den Tag und die Uhrzeit des Telefonates. Sollten Sie dennoch einen Vertrag abgeschlossen haben, den Sie eigentlich nicht abschließen wollten, so steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung zu, da es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handelt.


2. E-Mails von der Polizei oder vom Bundeskriminalamt

Zunächst ist anzumerken, dass Sie die Polizei oder das Bundeskriminalamt niemals per Mail anschreiben wird.

Eine gängige Masche der Betrüger ist es, E-Mails, die aussehen, als kämen sie von der Polizei oder dem Bundeskriminalamt, in welchen dem Empfänger beispielsweise der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen wird, und man lediglich von einem Ermittlungsverfahren absehe, wenn man 500 € an die dort benannte Kontoverbindung überweise. 

Dies ist immer Betrug und Sie dürfen keinesfalls an diese Kontoverbindung Geld überweisen. Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei und erstatten Anzeige.


3. E-Mails oder SMS von Banken, PayPal, Instagram und Co.

Immer öfter greifen Betrüger zu der Masche, dass sie dem Empfänger E-Mails oder SMS schicken und mitteilen, dass ungerechtfertigt Geld von Ihrem Konto abgehoben wurde oder ihr Konto gehackt wurde. 

Hier verweist man auf einen Link oder man soll eine SMS oder WhatsApp an eine Nummer senden und erhält dann im Anschluss einen Link. Klicken Sie hier drauf, so werden Sie an eine Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihre Daten zum Abgleich eintragen sollen. 

Somit ist der Datendiebstahl vollzogen. Banken werden auch niemals in dieser Form mit Ihnen kommunizieren. Sollten Sie eine derartige Nachricht erhalten, so beachten Sie bitte folgendes:

1. Bei E-Mails klicken Sie bitte auf den Absender. Zwar steht beispielsweise im Vordergrund PayPal, aber beim Anklicken der Adresse erhalten Sie eine E-Mail-Adresse mit beispielsweiser fremdländischer Endung. Hierdurch können Sie Betrüger entlarven.

2. Wenden Sie sich immer direkt an den angeblichen Empfänger, also Ihre Bank, PayPal, Instagram usw. und bitten um Stellungnahme bezüglich der Mail/SMS.

3. Klicken Sie keinesfalls auf irgendwelche Links in E-Mails, die Ihnen nicht bekannt sind.

4. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.


4. Nicht abgeholte oder verlorene Pakete

Heutzutage bestellt man immer häufiger im Internet und lässt sich sodann die Sachen liefern. Sie bekommen sodann angeblich von Amazon eine SMS, dass Ihr Paket sich verspätet, verloren wurde, beschädigt ist oder Sie Ihr Paket an einem Shop abholen sollen. 

Hier ist ein Link enthalten, welchen Sie anklicken sollen. Klicken Sie hier drauf, werden Sie wiederum an eine Seite weitergeleitet, welche angeblich Ihre Daten abgleichen möchte. 

Geben Sie diese heraus, so haben Dritte Ihre Daten gestohlen.


5. Enkeltrick oder Schockanrufe

Immer öfter kann man auch in den Medien vernehmen, dass, vor allem ältere Menschen, von Fremden angerufen werden, welche sich als deren Kinder oder Enkelkinder ausgeben. 

Hier gibt es zwei Maschen. Zum einen versucht das angebliche Enkelkind, Geld von dem Angerufenen zu verlangen, da beispielsweise das Handy kaputt gegangen sei. 

Hier wird entweder eine Geldübergabe mit einem Dritten oder eine Überweisung gefordert. Als zweites gibt es noch die Schockanrufe, in welchen behauptet wird, dass das Kind/Enkelkind einen Unfall verursacht habe mit Schwerverletzen und man nunmehr dringend eine Kaution in Höhe von beispielsweise 2000 € benötige, damit man nicht in das Gefängnis muss. 

Bitte lassen Sie sich auf solche Gespräche niemals ein. Sollte Ihr Kind/Enkelkind anrufen und auffällig um Geld bitten, so beenden Sie das Gespräch und rufen die Ihnen bekannte Nummer Ihres Kindes/Enkelkindes an. 

So klärt sich der Betrug schnell auf. Melden Sie dies auch unbedingt der Polizei.


6. Ungerechtfertigte Inkassoschreiben

Immer häufiger passiert es, dass Inkassoschreiben von vermeintlichen Inkassobüros oder Anwaltskanzleien zugestellt werden. Auch hier besteht die Gefahr des Betruges. 

Bitte überprüfen Sie genau, ob die gegen Sie gerichtete Forderung überhaupt besteht. Oftmals werden lediglich kleinere Beträge geltend gemacht, da hier die Chance größer ist, dass niemand dagegen vorgeht. 

Sollte die Forderung unrechtmäßig sein, dann zahlen Sie bitte nicht. Kontaktieren Sie entweder selbstständig das Inkasso- oder Anwaltsbüro oder ziehen bereits in diesem Stadium selbst einen Anwalt hinzu. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderung unrechtmäßig ist. Sie können auch Anzeige bei der Polizei erstatten.


Ich hoffe, wir konnten Ihnen durch die oben genannten Beispiele einige Tipps und Verhaltensweisen näherbringen, sodass Sie erst gar nicht Opfer eines Betruges werden oder einen Vertrag abschließen, den Sie überhaupt nicht abschließen wollten. 

Sollten Sie jedoch Betrugsopfer geworden sein oder bei der Rückabwicklung von Verträgen Hilfe benötigen, so stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung oder auch außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenswahrnehmung zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, gerne auch telefonisch, mit unserem Büro.


Beste Empfehlungen,

Ihre Carmen Eifert

Rechtsanwältin bei Krau Rechtsanwälte

Foto(s): Eifert@rechtsanwalt-krau.de

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