Der Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung

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Die Körperverletzung ist ein zentraler Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der durch die Begriffe der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) und der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) ergänzt wird. Beide Delikte regeln Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit, unterscheiden sich jedoch in ihrer rechtlichen Definition, den Voraussetzungen und den strafrechtlichen Konsequenzen. In diesem Artikel sollen demnach die Unterschiede zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung anschaulich dargestellt werden.


Allgemeine Grundlagen der Körperverletzung


Die Grundlage bildet die einfache Körperverletzung, die in § 223 StGB als sogenannter Grundtatbestand normiert ist. Sie umfasst jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person. Um die verschiedenen Schweregrade von Körperverletzungen angemessen zu bestrafen, unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen verschiedenen Qualifikationen, darunter die gefährliche und die schwere Körperverletzung.


Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)


Die gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen begangen wird. Der Gesetzgeber nimmt dabei an, dass solche Handlungen ein höheres Risiko für das Opfer darstellen und daher schärfer sanktioniert werden müssen.


Voraussetzungen im Einzelnen


Aus dem Gesetzeswortlaut des § 224 Abs. 1 StGB ergibt sich, dass für die tatbestandliche Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung nicht nur die Voraussetzungen der einfachen Körperverletzung des § 223 StGB vorliegen müssen. Vielmehr ist erforderlich, dass zusätzlich eine der in § 224 Abs. 1 StGB aufgelisteten Mittel verwendet wurde. Darunter fallen beispielsweise „Gift oder andere gefährliche gesundheitsschädliche Stoffe“ (Nr. 1) sowie „Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge“ (Nr. 2). Auch ein „hinterlistiger Überfall“ (Nr. 3), bei dem das Opfer kaum eine Chance hat, sich zu verteidigen, führt zur Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung. Auch eine „gemeinschaftlich begangene“ Körperverletzung (Nr. 4), die die Verteidigungsfähigkeit des Opfers stark einschränkt, hat die Strafschärfung des § 224 StGB zur Folge. Schließlich liegt auch eine gefährliche Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 StGB vor, wenn die Art der Verletzungshandlung das Leben des Opfers „konkret gefährdet“ (Nr. 5). Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, kann die Tat als gefährliche Körperverletzung angesehen werden.


Strafmaß


Das Strafmaß für die gefährliche Körperverletzung reicht von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen kann die Strafe auf drei Monate bis zu fünf Jahren reduziert werden.


Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)


Die schwere Körperverletzung stellt eine Qualifikation dar, die sich am Erfolg der Tat orientiert. Im Gegensatz zur gefährlichen Körperverletzung kommt es hier auf die besonders gravierenden Folgen der Tat für das Opfer an.


Voraussetzungen im Einzelnen


Um eine Tat als schwere Körperverletzung zu qualifizieren, muss einer der in § 226 Abs. 1 StGB genannten Erfolge eingetreten sein. Das Opfer muss entweder „das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechvermögen, oder die Fortpflanzungsfähigkeit verloren haben“ (Nr. 1). Eine schwere Körperverletzung liegt jedoch auch vor, wenn das Opfer ein „wichtiges Glied des Körpers verliert oder dieses dauerhaft nicht mehr gebrauchen kann“ (Nr. 2) oder „in erheblicher Weise entstellt oder dauerhaft krank, gelähmt oder geistig krank wird“. Ist einer dieser Erfolge eingetreten, kann die Tat als schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB angesehen werden.


Subjektives Element


Die schwere Körperverletzung erfordert nicht, dass der Täter die Schwere der Folgen absichtlich herbeiführt. Es reicht aus, wenn er die Folgen zumindest fahrlässig verursacht hat.


Strafmaß


Die schwere Körperverletzung des § 226 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet. In minder schweren Fällen kann das Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.


Fazit


Die gefährliche und die schwere Körperverletzung sind eng miteinander verwandt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Schwerpunkt. Während die gefährliche Körperverletzung auf die Art und Weise der Begehung abstellt, steht bei der schweren Körperverletzung der Erfolg der Tat im Vordergrund. Beide Qualifikationen dienen dazu, den besonderen Unrechtsgehalt bestimmter Handlungen und ihrer Folgen adäquat zu bestrafen.


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