Der Volkswagen Bulli im Abgasskandal: Auch der VW-Bus T5 ist betroffen

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Offiziell ist der VW-Bus T5 in den Versionen Transporter, Multivan, Caravelle und California nicht betroffen. Es wird zwar der Skandal-Motor EA 189 verwendet, der T5 fehlt aber in der Liste der im September 2015 veröffentlichten VW-Modelle mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen – übrigens als einziges Modell, was schon damals Fragen aufwarf:

Ganz unverständlich wird es dann, wenn man bedankt, dass gerade der hohe aerodynamische Widerstand eines Transporters prädestiniert für hohe CO2- und NOx-Ausstöße ist. Trotzdem: Die Abfrage der Fahrgestellnummer (FIN) auf der Volkswagen-Homepage ergab: "Der VW Bus T5  ist nicht betroffen" und die Besitzer fanden sich damit ab – immerhin gehört der Bulli seit den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts zu den Fahrzeugen mit der höchsten Kundenzufriedenheit im Konzern.

Ein bislang einsamer Rückruf betraf im Januar 2020 einige Automatik-Modelle, die zu spät schalteten, um die Abgas-Normen einhalten zu können. Aber: Im Geheimen brodelte auch der T5 tüchtig mit im Abgasskandal!

Wir gehen davon aus, dass der VW T5 seit 2015 diverse Maße upgedatet wurde, zumeist ohne das Wissen der Besitzer, die uns vielfach von verändertem Motorverhalten und steigenden Verbrauchsdaten nach Werkstattbesuchen berichten. Auch eine hohe Reparatur-Anfälligkeit bestimmter Bauteile im bereich der Abgasrückführung ist dokumentiert. Das mag nun eine Verschwörungstheorie sein und für eine Klage war das lange Zeit nicht wirklich ergiebig genug.

Nun auch offiziell im Fokus des Abgasskandals ist der T5 durch die Diskussion um das Thermische Fenster gekommen, denn VW hat in beiden Schadstoffklassen (5 und 6) diese Abschaltvorrichtung niemals ausgeschlossen und sogar konkret zugegeben, mit dem Thermischen Fenster für einen Bauteileschutz zu sorgen. Die Konzern-Argumentation, dass das Thermische Fenster der EU-Norm entspreche und notwendigerweise dem Bauteileschutz vor Überhitzung diene, kann seit dem Schlussurteil der EuGH- Generalanwältin aus Ende April 2020 nicht mehr aufrechterhalten werden. Der T5 hat daher in Rückgabeverfahren um Erstattung des Kaufpreises als Schadensersatz ebenso gute Chancen wie alle anderen Diesel auch – ob mit oder ohne Rückrufaktion.

Zur Basis einer erfolgreichen Klage gehört,

  • das Zugeständnis von VW, dass das thermische Fenster benutzt wird
  • das EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit des thermischen Fensters
  • der Verdacht, dass der T5 eigentlich von vornherein auf die EA189-Liste gehört hätte
  • dass es entsprechende Untersuchungen und Stellungnahmen des KBA gibt
  • die Abgas und Verbrauchswerte-Messung der DUH
  • der vom OLG Düsseldorf beantragte Beweisbeschluss
  • dass es bereits zahlreiche Deckungszusagen der großen Rechtsschutzversicherer gibt.

Rechtsanwalt Gisevius ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Er steht T5-Besitzern für eine kostenlose Erstberatung inklusive der Abfrage der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.Der erfahrene Jurist führte das erste vor einem deutschen Landgericht klar gewonnene Verfahren um Schadensersatz für einen Bulli-Besitzer.


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