DERIVEST Inanspruchnahme der Geschäftsführer auf Schadensersatz - Verjährung von Ansprüchen zum 31.12.2021

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Worum geht es?

Wir haben wiederholt darüber berichtet, dass die von der Gesellschaft DERIVEST in den Nachrangdarlehensverträgen verwendete Nachrangabrede unwirksam ist und dieses durch das OLG Bamberg auch bestätigt wurde. 

Wenn die Nachrangabrede unwirksam ist, aber trotzdem Gelder von Anlegern durch die Gesellschaft entgegengenommen werden, so liegt ein unerlaubtes Einlagengeschäft, denn für die Tätigkeit benötigt die Gesellschaft eine Erlaubnis gemäß Kreditwesengesetz. Liegt diese nicht vor, so ist von einem unerlaubten Einlagengeschäft auszugehen.

Die Geschäftsführer die die Verwendung der unwirksamen Nachrangabrede zu vertreten haben, haften den Anlegern auf Schadensersatz.  Denn Sie haben zugelassen, dass ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben wird, gemäß §§ 823 Abs. 2 i.V.m. 32 KWG. Der Schadensersatz ist gerichtet auf die (Rück)Zahlung, der durch die Anleger überlassenen Beträge zuzüglich Zinsen.

Achtung: Ansprüche verjähren in dieser Sache unseres Erachtens zum 31.12.2021 und sind daher geltend zu machen bzw. verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu treffen.

Gern begleiten wir Sie dabei. Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Ihre Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht / Fachanwältin für Steuerrecht

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