Deutsche Biofonds AG: demnächst erste Gerichtsverhandlungen über Schadensersatzklagen

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Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG, die mit Hydropower VI und Hydropower VII ihr Geld verloren haben, könnte es demnächst auch einmal gute Nachrichten geben. Schon im Juli soll über sieben Schadensersatzklagen von Witt Rechtsanwälte vor Gericht verhandelt werden. Die Chancen auf positive Urteile sind gut.

Schadensersatzklagen schnell erhoben

Witt Rechtsanwälte berichteten schon frühzeitig auf anwalt.de über die Probleme mit der Deutsche Biofonds AG und Yaver Demir. Für ihre Mandanten erhoben die Rechtsanwälte 2015 nach ihrer Kenntnis die ersten Klagen auf Schadensersatz bei verschiedenen Gerichten. Diese Klagen richten sich gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Berater, die ihren Kunden Hydropower VI und Hydropower VII empfohlen haben. Diese schnelle Reaktion dürfte jetzt Früchte tragen, da allein im Juli bereits über sieben Klagen gerichtlich verhandelt werden soll. Es könnte daher schon bald erste Urteile zugunsten der Geschädigten geben.

Weitere Hintergrundinformationen bestätigen die Täuschung der Anleger

Im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen recherchierten Witt Rechtsanwälte weiter zu den Hintergründen von Hydropower VI und Hydropower VII bzw. der Deutsche Biofonds AG. Dabei konnten insbesondere von ehemaligen Mitarbeitern Yaver Demirs interessante Erkenntnisse gewonnen werden. Es stellte sich insbesondere heraus, dass weder die Deutsche Biofonds AG noch andere Gesellschaften Yaver Demirs über die behaupteten Erfahrungen und die angebliche Leistungsbilanz verfügten. Die Deutsche Biofonds AG hatte kein einziges Projekt im Bereich der Wasserkraft oder anderweitig erfolgreich realisiert.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung

Für die Anleger waren diese Umstände nicht ersichtlich. Sie hätten aber bei der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei der Plausibilitätskontrolle auffallen müssen, zu der Anlageberater verpflichtet sind. Witt Rechtsanwälte gehen daher davon aus, dass die Gerichte Schadensersatzansprüche in beide Richtungen bestätigen werden.

Betroffene Anleger sollten sich daher anwaltlich über ihre Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Klage.

Geschädigte sollten darauf achten, dass ihre Ansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Das betrifft insbesondere den persönlichen Berater, wenn dieser nicht Mitarbeiter der Deutsche Biofonds Gruppe war.

Witt Rechtsanwälte stehen gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Ergänzende Informationen finden sich auf https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-biofonds-ag-neueste-informationen-fuer-geschaedigte_077898.html.

Witt Rechtsanwälte


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