Deutsche Biofonds: Urteile für die Anleger – Schadensersatzansprüche wegen Hydropower VI bestätigt

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Das schnelle und mutige Vorgehen Geschädigten wurde belohnt. Mittlerweile konnten Witt Rechtsanwälte mehrere Urteile auf Schadensersatz wegen Beteiligungen an Hydropower VI erstreiten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH am 25.08.2016 dazu, sechs Geschädigten von Hydropower VI ihre Einzahlungen in die Gesellschaft vollständig zu erstatten. Es handelt sich dabei nach Kenntnis von Witt Rechtsanwälte um die ersten Schadensersatzurteile überhaupt, die für Anleger der Deutsche Biofonds ergangen sind. Weitere Urteile werden demnächst folgen, da sich auch in anderen Verfahren von Witt Rechtsanwälte eine Verurteilung der S.Audit abzeichnet.

Witt Rechtsanwälte hatten Geschädigten von Hydropower VI und VII schon frühzeitig empfohlen, sowohl gegen die Vermittler der Beteiligungen als auch gegen die S.Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH gerichtlich vorzugehen. Daher konnten bereits 2015 die ersten Klagen auf Schadensersatz eingereicht werden. In beide Richtungen führten diese Maßnahmen mittlerweile zu Erfolgen. Neben den positiven Urteilen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnten Witt Rechtsanwälte durch die Klagen gegen Vermittler bereits Ausgleichszahlungen für die eingetretenen Schäden erreichen.

Bezüglich der S.Audit geht auch das Landgericht Nürnberg-Fürth davon aus, dass diese Gesellschaft durch ein Schreiben vom 26.03.2012 mit einer sehr positiven Bewertung von Hydropower VI Pflichten gegenüber den Anlegern verletzt hat. Nach Überzeugung von Witt Rechtsanwälte ergibt sich eine Schadensersatzpflicht der S.Audit auch noch aus anderen Gründen und damit auch gegenüber Anlegern, die das besagte Schreiben nicht erhalten haben.

Neben den Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhoben Witt Rechtsanwälte auch ab 2015 mehrere Klagen gegen diverse Vermittler bzw. Vermittlungsgesellschaften, über die Beteiligungen an Hydropower VI und VII angeboten worden waren. Nach der Einschätzung der Rechtsanwälte bestehen auch hier Schadensersatzansprüche, da insbesondere keine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung des Angebots erfolgt ist. Auch diese Klagen führten bereits zu einem Erfolg, da in einem ersten Fall eine Erstattung auf das eingezahlte Kapital erreicht werden konnte.

Witt Rechtsanwälte empfehlen Geschädigten der Deutsche Biofonds daher auch weiterhin, sich möglichst schnell und kompetent über ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz informieren zu lassen. Gerne können sich Betroffene an Rechtsanwalt Tobias Pielsticker wenden.

Wichtig ist, dass die Prüfung auch Ansprüche gegen den Vermittler mit einbezieht. Witt Rechtsanwälten ist bekannt, dass Vermittler ihren Kunden teilweise zu einem gemeinsamen Vorgehen raten, bei dem Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler selbst außen vor bleiben sollen. Damit würden die Geschädigten aber eine wertvolle Möglichkeit verlieren, ihr Geld zurück zu erhalten. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen von Witt Rechtsanwälte. Es ist daher sehr gefährlich, auf Ansprüche gegen den Vermittler zu verzichten oder auch nur deren Verjährung zu riskieren.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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