Deutsche Grünstrom Invest eG seriös?

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Die Deutsche Grünstrom Invest eG (DGI) mit Sitz in Mönchengladbach bietet interessierten Anlegern seit 2018 an, Mitglied ihrer Genossenschaft zu werden. Der Geschäftszweck besteht hauptsächlich in dem Einkauf von Strom und Gas. Der Mengenrabatt, den das Unternehmen als Großkunde erhält, soll an die nutzenden Mitglieder weitergegeben werden, die so von günstigen Gas- und Strompreisen profitieren.


Darüber hinaus können sich interessierte Anleger auch als investierendes Mitglied beteiligen. Hierfür ist laut Webseite eine Mindesteinlage von 5.000 € einzuzahlen. Eine solche Beteiligung wird als nachhaltig und renditestark angepriesen. Den Anlegern wurden je nach Laufzeit von zwei bis zehn Jahren 6 bis 10 Prozent Verzinsung pro Jahr in Aussicht gestellt.



Deutsche Grünstrom Invest eG auf der „Warnliste Geldanlage“


Das Magazin FINANZTEST von Stiftung Warentest hat die Deutsche Grünstrom Invest eG auf ihre Warnliste für riskante Geldanlagen gesetzt. Dem Artikel aus der Ausgabe 12/2023 zufolge gibt es verschiedene Hinweise, warum es sich bei dem Unternehmen um eine unseriöse Genossenschaft handeln könnte.


Mitglieder, die aufgrund der aktuellen Meldungen um das investierte Kapital fürchten, sollten daher nicht zögern, eine fachanwaltliche Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat für Mitglieder der Deutschen Grünstrom Invest eG daher eine kostenfreie Ersteinschätzung eingerichtet.



Deutsche Grünstrom Invest eG: Probleme mit den Jahresabschlüssen


Genossenschaften sind dazu verpflichtet ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Die Bilanzen müssen in der Generalversammlung festgestellt werden, die spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende stattzufinden hat. Anleger sollten eine verspätete Veröffentlichung von Bilanzen als Warnzeichen ansehen.


Wie FINANZTEST feststellte, hat die Deutsche Grünstrom Invest eG ihre Jahresabschlüsse zu spät in dem elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.


Kooperationspartner Lightcore Energy Deutschland GmbH hat hohe Verbindlichkeiten


Die Deutsche Grünstrom Invest eG erwirbt Strom und Gas bei der Lightcore Energy Deutschland GmbH, die ebenfalls in Mönchengladbach ansässig ist. Auf der anderen Seite gewährt die Deutsche Grünstrom Invest eG dem Kooperationspartner Darlehen zur Hinterlegung von Sicherheitsleistung für den Bezug von Energie.


Die beiden Firmen sind durch einen Kooperationsvertrag miteinander verbunden. FINANZEST macht deutlich: „Geht es Lightcore schlecht, hätte das auch Folgen für DGI.“


In diesem Zusammenhang könnten die Zahlen aus der aktuellen veröffentlichten Bilanz ein alarmierendes Zeichen sein: Im Jahresabschluss für 2021 stehen ein Verlustvortrag in sechsstelliger Höhe sowie Verbindlichkeiten in Millionenhöhe.



Personelle Verflechtungen 


Seit dem Tag der Gründung werden die Deutsche Grünstrom Invest eG und Lightcore in Personalunion geleitet. Herr Thomas Petzold fungiert als Vorstandsvorsitzender beider Unternehmen. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Grünstrom Invest eG ist ebenfalls in dem Kooperationsunternehmen involviert. Hierzu berichtet FINANZTEST:


„Den Großteil der Anteile (an der Lightcore) halten drei Gesellschaften aus Bulgarien. Alle drei nennen ein und dieselbe Wohnung in der Stadt Varna als ihren Sitz. Als Eigentümer der beiden größten Anteilseignerinnen weist das bulgarische Handelsregister den DGI-Aufsichtsratschef aus, bei der dritten einen Geschäftsführer eines Finanzdienstleisters aus Düsseldorf, der Interessenten über DGI informiert.“



Deutsche Grünstrom Invest eG: Ermittlungen wegen Betrugsverdacht


Nach Informationen von FINANZTEST wurden bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Hauptverantwortlichen eingeleitet. „Diese betreffen die Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bestätigte gegenüber Finanztest, dass ein solches Verfahren läuft.“



Deutsche Grünstrom Invest eG: Ist ein Austritt noch dieses Jahr möglich?


Gemäß der Satzung der Genossenschaft hat jedes Mitglied das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu erklären. Sie muss der Genossenschaft mindestens zwei Jahre vorher schriftlich in postalischer Form zugegangen sein. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber auch ein früherer Austritt möglich. Hierbei ist es wichtig, die entsprechende Erklärung immer noch im laufenden Kalender abzugeben, da die Beendigung in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres wirksam wird.


Ersteinschätzung bei spezialisierter Kanzlei 


Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Mitglieder der Deutschen Grünstrom Invest eG eine kostenlose Ersteinschätzung eingerichtet.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Kanzlei Bender & Pfitzmann: Besondere Expertise im Bereich unseriöser Genossenschaften

Wie die STIFTUNG WARENTEST im April 2019 berichtet, werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt und weist auf folgende Merkmale hin, bei denen man schwarze Schafe erkennen kann:


  • Der Beitritt erfolgt lediglich als investierendes Mitglied ohne Stimmrecht
  • Es ist unklar wie das Kapital investiert werden sollte
  • Neukunden werden mit provisionsorientiertem Vertrieb geworben 
  • Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte erfolgen verspätet


Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll.  Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese weitegehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.


In dieser Zeit soll die Genossenschaft arbeiten und Gewinne erwirtschaften. Bleiben jährliche Geschäftsberichte aus und hält sich die Genossenschaft auch sonst mit der Information seiner Mitglieder zurück, ist höchste Vorsicht geboten.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt enttäuschte Genossenschaftsmitglieder, um deren Einlagen zurückzuerhalten. Bei folgenden Genossenschaften haben sich bereits Mitglieder an die Kanzlei Bender & Pfitzmann gewendet:



Zuletzt hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Oberlandesgericht Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Genossenschaft Mehrwert24 eG erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrags verurteilt.





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