Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

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Neues Kapitel in der Insolvenz um die Deutsche Lichtmiete Gruppe. Nachdem das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG bereits eröffnet wurde, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Mai 2022 auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften regulär eröffnet. Betroffen sind die

  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.:  63 IN 6/22
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Az.: 60 IN 7/22
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH Az.: 65 IN 11/22.

Die Anleger der Direkt-Investments können ihre Forderungen jeweils bis zum 15. Juni 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Gläubigerversammlungen sind auf den 13. Juli 2022 terminiert.

Über eine mögliche Insolvenzquote können die Anleger zumindest einen Teil ihrer finanziellen Verluste auffangen. Da im Insolvenzverfahren aber nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden können, sollten Anleger ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Ebenso sollen die Gläubiger mitteilen, welche Sicherungsrechte sie geltend machen. Wer die Frist versäumt, kann seine Forderungen zwar immer noch anmelden, dann wird jedoch eine Gebühr fällig.

Wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. „Anleger müssen aber damit rechnen, dass sie nicht ausreichen wird, um ihre Forderungen vollauf zu erfüllen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.  Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können unabhängig vom Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

Schadenersatzforderungen können beispielsweise gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Zu ihren Pflichten gehört, die Anleger ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken einer Kapitalanlage aufzuklären. Ebenso müssen die das Anlagemodell auf seine Plausibilität hin überprüfen. „Wurden diese Informationspflichten vernachlässigt, können Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern und -vermittlern entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an und kann Sie auch bei der Anmeldung der Forderungen bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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