Deutsche Reise: Urlaub nur noch allein? Keine Anrechnung von Reisewerten für „Dritte“ mehr möglich

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Über die Probleme mit der Deutschen Reise berichten wir bereits seit Januar 2014 in mehreren Rechtstipps.

Ein typischer Fall: Sie buchen eine Reise für sich und Ihre Familie oder für andere Dritte. Bislang hat die Deutsche Reise unserer Kenntnis nach die Reisewerte angerechnet – auch wenn wohl meist in der Praxis keine Auszahlung erfolgt ist. Neuerdings trägt die Deutsche Reise vor, dass man Reisen nur noch für Kunden des „ReiseSparClubs“ der Deutschen Reise buchen kann. Das bedeutet, dass eine Reisebuchung für Familie und Freunde zwar möglich ist, aber die angesparten Reisewerte nur noch für seine eigenen Reise angerechnet werden können.

Das hat zur Folge, dass Kunden der Deutschen Reise nur noch für sich selbst die Anrechnung beantragen können. Für viele Kunden bedeutet dies, dass sich diese wohl finanziell nur noch eine Reisebuchung für sich alleine finanziell leisten können.

Wir halten dies – wie viele anderen Regelungen/Änderungen der Deutschen Reise, von denen wir bereits berichtet haben – für grob vertragswidrig. Wir empfehlen Ihnen, sich auf diese Bedingung nicht einzulassen und ausdrücklich zu widersprechen.

Falls Sie rechtliche Hilfe gegen die Deutsche Reise benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage:
http://unverbindliche-anfrage.kanzlei-hufschmid.de/

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt


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