Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds wird liquidiert

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit Anfang des Jahres kommen Anleger des Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds (DMAF) nicht mehr an ihr Geld. Nun erreicht sie die nächste Hiobsbotschaft. Der Fonds befindet sich seit dem 14. Juni 2023 in Liquidation und soll aufgelöst werden. Die investierten Anleger müssen nun mit erheblichen Verlusten rechnen.

Die Nachricht von der Liquidation des DMAF kam für Anleger, Fondsmanagement und die KFM Deutsche Mittelstand AG, die den Fonds aufgelegt hat (WKN A1W5T2), überraschend. Offenbar hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft IP Concept, eine Tochter der DZ Privatbank, die Liquidation im Alleingang entschieden und die Anlegern informiert. Nähere Gründe für diesen Schritt hat sie nicht genannt, nur, dass die Auflösung zum Schutz von Anlegerinteressen erfolge, berichtet das Handelsblatt.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds investierte das Geld der Anleger in überwiegend hoch verzinste Anleihen mittelständischer Unternehmen. Fast vier Prozent des Fondsvermögens stecken in dem kriselnden Verius Immobilienfonds, der seit Ende 2022 ebenfalls eingefroren ist. Das wirkte sich auch auf den DMAF mit der Folge aus, dass Mitte Januar die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ausgesetzt wurde und die Anleger seitdem nicht mehr an ihr Geld kommen.

Nach Ansicht der KFM Deutsche Mittelstands AG müsse deshalb aber nicht gleich der Fonds liquidiert werden. Es gebe auch andere Wege aus der Krise. Nach dem Bericht des Handelsblatts vom 15. Juni 2023 hat der Fonds aber auch in andere Anleihen investiert, die fehlgeschlagen sind.

Der DMAF weist aktuell ein Volumen von rund 150 Millionen Euro auf. Die Beteiligungen des Fonds sollen nun im Zuge der Liquidation des Fonds verkauft werden. Dabei sollen das „Risikomanagementverfahren sowie die Anlagegrenzen ausgesetzt werden“, so das Handelsblatt mit Verweis auf die Mitteilung von IP Concept.

„Im Klartext heißt das nichts anderes, als dass sich die Anleger auf erhebliche Verluste einstellen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Um sich vor Verlusten zu schützen, können Anleger ihre Schadenersatzansprüche in alle Richtungen prüfen lassen. „In Betracht können bspw. Schadenersatzansprüche gegen die IP Concept oder auch gegen die Anlageberater kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben“, so Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser berät die Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Beiträge zum Thema