Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds wird liquidiert: Was ist zu tun?

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Der Deutsche Mittelstandsanleihen Fonds wird aufgelöst.

Die Entscheidung teilte die Verwaltungsgesellschaft IPConcept S.A. am 14. Juni 2023 mit. Allerdings war dieser Entschluss nicht mit der Beraterin des Fonds, der KFM Deutsche Mittelstand AG, abgestimmt und kam somit für alle Beteiligten sehr überraschend. Viele Privatanleger, aber auch institutionelle Investoren sind betroffen. Alle im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände sollen veräußert werden. Nun drohen den Anlegern erhebliche Verluste.

Viele Investoren sind unglücklich über die Entscheidung der IPConcept und haben sich bereits an unsere Kanzlei gewendet. Daher planen wir – zunächst außergerichtlich – dagegen vorzugehen.

In einem ersten Schritt ist dabei zu prüfen, welche Überlegungen zu der überraschenden Entscheidung der IPConcept geführt haben. Daher werden wir ein entsprechendes Auskunftsverlangen an die IPConcept richten. Zudem werden wir auch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF über unsere Einwendungen gegen die Liquidationsentscheidung informieren und zum Einschreiten auffordern.

Es ist außerdem vorgesehen, mit dem vorgesehenen Liquidator in Verbindung zu treten, genauso wie mit der DZ Privatbank S.A., die dem Fonds als Verwahrstelle und in weiteren Funktionen verbunden ist.

Bis zu einer nachvollziehbaren Antwort erklären wir für unsere Mandanten den ausdrücklichen Widerspruch gegen die Liquidationsentscheidung. Erfahrungsgemäß wird der Anlegerwille jedenfalls dann, wenn er von substantiellen Stimmenanteilen oder gar von einer Mehrheit der Anleger getragen wird, von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF durchaus berücksichtigt. Bereits aus diesem Grunde ist wichtig, dass sich möglichst viele Investoren dem hier vorgeschlagenen gemeinsamen Vorgehen anschließen. Einem in dieser Weise nachdrücklich vorgetragenen Willen wird sich auch die IPConcept nicht widersetzen können, zumal das Handeln „ausschließlich im Interesse der Anleger“ zum Kern ihres Pflichtenkreises gehört.

Sollten wir keine nachvollziehbaren Begründungen erhalten und unser Widerspruch gegen die Liquidation des Fonds nicht beachtet werden, so werden wir für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche gegen die IP Concept S.A. und gegen die DZ Bank Luxemburg S.A. geltend machen. Insbesondere die DZ Bank Luxemburg S.A. haftet gem. Artikel 3 Abs. 12 UAbs. 3 des „Verwaltungsreglements“ des Fonds dann auf Schadensersatz, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich nicht erfüllt. Sollten sich im Rahmen unserer Aufklärungsarbeit Hinweise darauf ergeben, dass solche Pflichtverletzungen vorliegen, so werden wir die daraus folgenden Schadensersatzansprüche unserer Mandanten nicht nur gegenüber der IPConcept S.A., sondern auch gegenüber der DZ Privatbank S.A. zunächst außergerichtlich geltend machen.

Weitere Informationen zu unserem Vorgehen sowie zu den damit verbundenen Kosten finden Sie hier.

Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Foto(s): Kanzlei Schirp & Partner

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