DEVK Allgemeine Lebensversicherung – jetzt fristgerecht Immobiliendarlehensverträge ablösen!

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BGH-Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen macht Ausstieg nach Jahren möglich

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen Darlehensnehmern eine unerwartete Möglichkeit zum Ausstieg aus seit Jahren laufenden Verträgen geliefert.

Das höchste deutsche Gericht entschied in Verfahren schon vielfach auf Ungültigkeit von Belehrungen und eröffnete Darlehensnehmern so die Möglichkeit, ihr fortbestehendes Widerrufsrecht auszuüben. Diese konnten dann neue Verträge abschließen und durch diese sogenannte „Umschuldung“ deutliche Zinsersparnisse verbuchen. Denn wer heute ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung abschließt, zahlt deutlich weniger für sein Geld, als noch vor ein paar Jahren. Ein Glücksgriff für Darlehensnehmer.

Für Kreditinstitute, wie die DEVK Allgemeine Lebensversicherung, ist die Rechtsprechung des BGH selbstverständlich alles andere als angenehm. Sie sehen sich durch die abgelösten Verträge mit schmerzhaften Zinsausfällen konfrontiert. Hintergrund der Misere ist die offenbar nicht ordnungsgemäße Umsetzung der seit dem 1. November 2002 bestehenden Pflicht, Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Der BGH stellte bei gravierenden Mängeln die Ungültigkeit der Widerrufsbelehrungen fest.

Kreditnehmer freut die Nachlässigkeit der Rechtsabteilungen von Banken – sie haben aktuell die einmalige Möglichkeit, trotz eines bereits abgeschlossenen Darlehens vom attraktiven Zinsniveau zu profitieren. Hier sind für sie tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Verträge aber nur noch bis Mitte des Jahres widerrufbar!

Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung sorgt jedoch für eine drastische Verkürzung des bisher „ewigen“ Widerrufsrechts. Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach neuer Rechtslage nur noch bis zum 21. Juni dieses Jahres widerrufbar. Das betrifft auch die Verträge der DEVK Allgemeine Lebensversicherung. Offenbar hat die Politik an dieser Stelle dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben, das zeitlich unbegrenzt auszuübende Widerrufsrecht kassiert und den Kreditinstituten somit eine Begrenzung des – durch die zahlreichen Widerrufe entstehenden finanziellen – Schadens eingeräumt. Für Darlehensnehmer bedeutet die Gesetzesänderung ein deutlich begrenztes Zeitfenster und letztlich eine nicht gerechtfertigte Rechtsverkürzung.

Auch Ihr Vertrag mit der DEVK Allgemeine Lebensversicherung könnte noch widerrufbar sein!

Widerrufsbelehrungen in den Verträgen der DEVK enthalten teilweise gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben. Abzuwarten bleibt jedoch stets eine detaillierte Prüfung der individuellen Widerrufschancen durch unsere Experten. Im Folgenden werden typische Fehler der Belehrungen der DEVK dargestellt.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Formularen der DEVK Allgemeine Lebensversicherung

In den Formularen der DEVK findet sich ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“, obwohl diese keinesfalls zwangsläufig in Verbindung mit einem Immobiliendarlehensvertrag vorliegen müssen. Vielmehr ist die Konstellation eher in Ausnahmefällen einschlägig. Damit ist der Absatz für die meisten Darlehensnehmer überflüssig. Da davon ausgegangen werden muss, dass der rechtsunkundige Darlehensnehmer nicht weiß, worum es sich bei einem finanzierten Geschäft überhaupt handelt, schafft der Absatz zudem Verwirrung.

Im Widerrufsfall – DEVK Allgemeine Lebensversicherung liefert nur einseitige Frist

Nach einem Widerruf entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen sich die Parteien gegenseitig alle erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren haben. Zur Erfüllung dieser Pflicht besteht eine gesetzliche Frist von 30 Tagen. Die DEVK weist hier aber nur auf die Fristbindung des Verbrauchers hin. Dass auch sie selbst der Frist unterliegt, wird nicht angesprochen. Beim Darlehensnehmer muss so der falsche Eindruck entstehen, die Bank unterliege gerade keiner Frist zur Rückgewähr. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der DEVK Allgemeine Lebensversicherung durch unsere Experten

Darlehensnehmern der DEVK empfehlen wir eine Konsultation unserer im Bereich des Kredit-und Kapitalmarktrechts erfahrenen Experten.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesänderung empfehlen wir eine zeitnahe Konsultation unserer Widerrufsexperten.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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