SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG – Immobiliendarlehensverträge jetzt ablösen!

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Widerruf nur noch bis zum 21. Juni diesen Jahres möglich! Jetzt von europäischer Nullzinspolitik profitieren!

BGH-Rechtsprechung – Tausende Widerrufsbelehrungen in ganz Deutschland sind unwirksam. Kreditinstitute, wie die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend und eindeutig über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist die Gewährleistung einer für den juristischen Laien verständlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Er soll, ohne auf Dritte angewiesen zu sein, widerrufen können.

Rechtsabteilungen von Banken und Sparkassen kamen dieser Verpflichtung aber offenbar nur unzureichend nach. Gerichtlich bemängelt wurden bereits gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, wie etwa das Deutlichkeitsgebot. Der BGH entschied mehrfach auf Ungültigkeit entsprechender Belehrungstexte.

Darlehensnehmer können ihre Verträge bei Ungültigkeit der Widerrufsbelehrung noch nach Jahren widerrufen, ohne die für den vorzeitigen Ausstieg im Normalfall vorgesehene Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Da der europäische Geldmarkt aktuell historisch günstige Zinssätze generiert, bietet sich Darlehensnehmern die einmalige Chance auf eine äußerst attraktive Umschuldung ohne Mehrkosten. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis möglich!

Verkürztes Zeitfenster durch Gesetzesänderung – Verträge bis Mitte des Jahres widerrufbar!

Darlehensnehmer müssen sich aufgrund einer unlängst verabschiedeten Gesetzesänderung mit ihrem Widerruf beeilen. Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen erlischt nach neuer Rechtslage zum 21. Juni des Jahres. Offenbar hat die Politik an dieser Stelle dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben und das nach bisheriger Rechtslage zeitlich unbegrenzt auszuübende, sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht kassiert.

Auch Ihr Darlehen bei der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG ist möglicherweise noch widerrufbar!

Von der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG ausgegebene Belehrungen sind unserer Ansicht nach fehlerhaft. Die Verträge des Kreditinstituts sind damit potentiell widerrufbar. Eine umgehende Konsultation unserer Experten wird dringend empfohlen. Die Verträge enthalten die im Folgenden dargestellten Fehler.

Widerrufsformulare der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG – Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig bestimmt

In den Belehrungen heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Die Formulierung legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Widerrufsfrist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein muss. Jedoch wird im Weiteren nicht näher erläutert, an welche zusätzlichen Voraussetzungen der Beginn der Widerrufsfrist geknüpft ist. Es bleibt damit bei einer unklaren und unvollständigen Belehrung, die nicht geeignet ist, dem Kunden ein klares abschließendes Bild zu verschaffen, anhand dessen er eigenmächtig widerrufen könnte. Die Gültigkeit der Belehrungen der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG ist zweifelhaft.

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Formularen der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG

Weiterhin findet sich vielen Formularen ein ganzer Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften“. Ein solcher Absatz wäre nur sinnvoll, wenn zwangsläufig jeder abgeschlossene Darlehensvertrag mit einem finanzierten Geschäft verbunden wäre. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr liegt die Konstellation eher in Ausnahmefällen vor. Für die meisten Darlehensnehmer ist der Absatz damit gänzlich überflüssig, weil er auf sie nicht zutrifft. Seine Verwendung schafft nur unnötige Unklarheit für denjenigen, der mit dem Begriff „finanziertes Geschäft“ nichts anzufangen weiß. Überflüssige Absätze sind nach Vorgabe des Gesetzgebers zu unterlassen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den fristgerechten Widerruf!

Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit - und Kapitalmarktrechts zurück. Zahlreiche Darlehensnehmer haben wir bereits erfolgreich gegenüber ihren Banken vertreten können. Wir sind zuversichtlich, auch in Ihrem Fall erfolgreich zu sein!

Die Widerrufbarkeit eines Immobiliendarlehensvertrags lässt sich selbstverständlich nicht pauschal garantieren. Im Vorfeld eines Widerrufs kommt es auf eine umfassende Aufarbeitung der individuellen Vertragsunterlagen an. Anschließend ist ein professionelles Vorgehen gegenüber dem Kreditinstitut unerlässlich. Von einem eigenmächtigen Vorgehen durch Darlehensnehmer raten wir daher dringend ab.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, noch vor Ablauf Ihrer Widerrufsfrist. Kontaktieren Sie uns zeitnah!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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