DG Anlage

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Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat zwischenzeitlich als Berufungsgericht in 6 Fällen betreffend die Immobilienfonds DG Anlage 34 und 35 den dort klagenden Anlegern Schadensersatz zuerkannt.

Dies deshalb, da der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt a.M., der auf solche Fälle spezialisiert ist, die Auffassung vertritt, die Prospekte der beiden Immobilienfonds seien hinsichtlich deren Weichkosten-Darstellung fehlerhaft.

Beklagt waren die DZ Bank sowie deren "Spezialinstitut" bzw. Tochter DG Anlage.  

Hinsichtlich des DG-Fonds 32 wird im Übrigen ein Revisionsverfahren zum Bundesgerichtshof geführt werden mit dem Ziel, den dortigen Prospektinhalt durch die Rechtsprechung ebenfalls für fehlerhaft erklären zu lassen.

Vor diesem Hintergrund ist es allen Anlegern dringend zu raten, sich schnellstmöglich fachkundigen Rat einzuholen, um entsprechende Schadensersatzansprüche prüfen und dann ggf. durchsetzen zu lassen.


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