DG Fonds: Schadensersatzanspruch der Anleger gegen Banken wegen fehlender Provisionsoffenlegung

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In einem aktuellen Urteil betreffend den DG Fonds 35 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Provisionsoffenlegungspflicht explizit auf Banken, die im Bereich geschlossener Fonds Anlageberatung betreiben, angewendet und entschieden, dass hier die die DG Anlage-Fonds vertreibenden Kreditinstitute einer besonderen Aufklärungspflicht unterlagen.

Aus den Prospekten konnte nämlich laut Gericht nicht entnommen werden, wer letztlich und in welcher Höhe der Empfänger der fließenden Provisionen war.

Hierüber hätten die Anleger gesondert durch die die DG Anlage-Fonds vermittelnden Banken aufgeklärt werden müssen.

Da dies nicht erfolgte, sprach das OLG Stuttgart dem Anleger Schadensersatz gegen die Bank zu. 

Es zeigt sich somit erneut, dass hier die Erfolgsaussichten für die Anleger, Schadensersatz geltend zu machen, vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung günstig sind.


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