Die Ampel plant den THC-Grenz­wert auf 3,5 Nano­gramm anzuheben

  • 2 Minuten Lesezeit

Cannabis und Fahrtüchtigkeit: Ein neuer THC-Grenzwert für den Straßenverkehr

Hintergrund: Die Debatte um den THC-Grenzwert

Aktuelle Situation und Kritik am bestehenden Grenzwert

Der gegenwärtige THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm (ng) pro Milliliter Blutserum steht seit Längerem in der Diskussion. Kritisiert wird er vor allem dafür, dass er zwar den Cannabiskonsum nachweist, aber nicht unbedingt auf eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung hinweist.

Eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG wird gegenwärtig bereits bei einer Konzentration von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum begründet. Im Unterschied zu alkoholbedingten Fahrbeeinträchtigungen, für die feste Grenzwerte existieren, kann indes bereits bei niedrigeren THC-Konzentrationen eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht gezogen werden.

Die bevorstehenden Änderungen durch das Cannabisgesetz (CanG)

Das CanG, welches am 1. April in Kraft tritt, führt zu einer Neubewertung des THC-Grenzwertes. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, eingesetzt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), hat sich mit der Festlegung eines neuen Grenzwertes befasst, der die verkehrssicherheitsrelevante Wirkung von Cannabis besser widerspiegeln soll.

Empfehlung der Expertengruppe

Der Vorschlag: Anhebung auf 3,5 Nanogramm

Die vom BMDV eingesetzte Arbeitsgruppe empfiehlt, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum anzuheben. Diese Empfehlung basiert auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und soll eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges besser abbilden.

"Konservativer Ansatz" und Vergleich mit Alkohol

Die Arbeitsgruppe beschreibt ihren Vorschlag als konservativen Ansatz, vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Diese Analogie ist besonders relevant, da THC, insbesondere bei regelmäßigem Konsum, noch Tage nach der Einnahme im Blut nachweisbar ist.

Reaktionen auf den Vorschlag

Befürworter und Kritiker

Die Anhebung des Grenzwertes wird von einigen Experten, darunter Verkehrsrechtler Andreas Krämer, begrüßt. Andererseits argumentieren Kritiker, insbesondere aus der DGVM, dass eine zu hohe Anhebung des Grenzwertes Risiken für die Verkehrssicherheit birgt.

Zusätzliche Maßnahmen

Zusätzlich zu der Empfehlung des neuen Grenzwertes schlägt die Arbeitsgruppe ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger bei Cannabiskonsum vor. Auch wird die Einführung empfindlicher Speicheltests als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums diskutiert.

Ausblick

Die anstehenden Gesetzesänderungen

Der Gesetzgeber zeigt Bereitschaft, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) entsprechend anzupassen. Es ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen eine differenziertere Betrachtung des Cannabiskonsums im Straßenverkehr ermöglichen und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Substanz im Kontext der Verkehrssicherheit fördern. 

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, der neue THC-Grenzwert gilt also nicht bereits ab dem 01.04.2024 zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung, sondern erst in der Zukunft.


Verteidigungsmöglichkeiten

Wurden Sie mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und verzichten Sie keinesfalls auf einen Verteidiger.





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sergej Rogal

Beiträge zum Thema