Zusammenleben unter einem Dach: Rechtliche Tipps zum Getrenntleben in der Ehewohnung bei Trennungsjahr (OLG Frankfurt)

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1. Einführung

Das Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung ist ein häufiges Phänomen in Scheidungsverfahren und stellt Familienrechtler vor komplexe Herausforderungen. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Getrenntlebens und integriert aktuelle Rechtsprechung, um ein umfassendes Verständnis für die Materie zu schaffen.

2. Rechtliche Definition und Anforderungen

Nach § 1567 Abs. 1 BGB liegt ein Getrenntleben vor, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht und zumindest ein Ehepartner diese ablehnt. Dies ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wobei die Partner getrennte Lebensbereiche führen müssen. Dies umfasst:

  • Räumliche Trennung: Getrennte Schlafbereiche und individuelle Nutzung gemeinsamer Räume.
  • Wirtschaftliche Trennung: Selbstständige Verwaltung und Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts.
  • Soziale Trennung: Keine gemeinsamen sozialen Aktivitäten und eine klare Trennung im Alltagsverhalten.

3. Fallbeispiel: OLG Frankfurt a.M. v. 28.3.2024 - 1 UF 160/23

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer neueren Entscheidung wichtige Aspekte des Getrenntlebens innerhalb einer Wohnung beleuchtet. Im verhandelten Fall wohnten die Eheleute trotz ihrer Trennung mit ihren drei Kindern weiterhin zusammen und stritten über den Zeitpunkt der Trennung für die Auskunftspflicht über das Trennungsvermögen gemäß § 1379 BGB. Das Gericht stellte fest, dass gelegentliche gemeinsame Mahlzeiten oder Einkäufe für den anderen die Annahme eines Getrenntlebens nicht verhindern, solange diese Aktivitäten sich als unwesentlich für das eheliche Zusammenleben darstellen.

4. Praktische Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Umsetzung eines Getrenntlebens unter einem Dach erfordert eine sorgfältige Planung und klare Absprachen. Die gerichtliche Entscheidung betont, dass trotz der räumlichen Nähe eine deutliche Trennung der Lebensführung möglich ist. Dies erfordert:

  • Klare Vereinbarungen: Absprachen über die Nutzung von Räumlichkeiten und gemeinsamen Ressourcen.
  • Transparente Kommunikation: Offene Gespräche über Bedürfnisse und Erwartungen, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind.
  • Beweisführung: Dokumentation der getrennten Lebensführung durch Zeugen, Belege und andere nachweisbare Mittel.

5. Fazit

Die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. verdeutlicht, dass das Getrenntleben in der Ehewohnung keine vollständige physische Trennung erfordert, sondern eine der räumlichen Situation entsprechende maximale Trennung der Lebensbereiche.


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