Die Auflösung eines ungewollten Coaching-Vertrags: Widerruf und Anfechtung zur sofortigen Vertragsbeendigung.

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Einleitung

Online-Coaching hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Markt entwickelt. 

Die Coaching-Industrie wächst stetig und wird immer beliebter, da sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen die tiefgreifenden Vorteile erkennen, die sie bietet. 

Die Nachfrage nach Online-Coaching hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zu einem boomenden Markt geführt hat. Im Jahr 2020 betrug die Marktgröße der Online-Coaching-Plattformen fast 2 Milliarden US-Dollar und wird voraussichtlich bis 2028 auf 4,5 Milliarden US-Dollar ansteigen.


2. Bekannte Online-Coaching-Anbieter

Es gibt viele Online-Coaching-Anbieter auf dem Markt, einige der bekanntesten sind:

Deutschland:

  1. Greator
  2. GEDANKENtanken
  3. Dirk Kreuter
  4. Laura Seiler
  5. Tobias Beck
  6. Dr. Stefan Frädrich
  7. Thomas Klußmann
  8. Hermann Scherer
  9. Christian Bischoff
  10. Calvin Hollywood
  11. Veit Lindau
  12. Robert Betz
  13. Bodo Schäfer
  14. Jürgen Höller
  15. Alex Fischer
  16. Matthias Aumann
  17. Said Shiripour
  18. Marc Galal
  19. Wolfgang Sonnenburg
  20. Ralf Schmitz
  21. Thomas Nestler
  22. Oliver Geisselhart
  23. Andreas Klar
  24. Katrin Ziebart
  25. Dr. Renée Moore
  26. Dr. Petra Bock
  27. Sabine Asgodom
  28. Stefan Merath
  29. Edgar K. Geffroy
  30. Boris Grundl

USA:

  1. Tony Robbins
  2. Brendon Burchard
  3. Marie Forleo
  4. Gabby Bernstein
  5. Lewis Howes
  6. Tim Ferriss
  7. Gary Vaynerchuk
  8. Grant Cardone
  9. Brian Tracy
  10. Jim Rohn
  11. Zig Ziglar
  12. Les Brown
  13. Jack Canfield
  14. Robin Sharma
  15. Jay Shetty
  16. Mel Robbins
  17. Dean Graziosi
  18. Russell Brunson
  19. John Maxwell
  20. Bob Proctor

Diese Anbieter bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Einzel- und Gruppencoaching, Karriereberatung, Führungskräfteentwicklung und vieles mehr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige dieser Anbieter aufgrund des schnellen Vertragsabschlussdrucks bei Verbrauchern teilweise kritisiert werden.


3. Vertragsauflösung via Widerruf und Irrtumsanfechtung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen ungewollten Coaching-Vertrag aufzulösen. 

Eine Möglichkeit ist der Widerruf. Das Widerrufsrecht ist das Recht einer Vertragspartei, sich von einem geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen lösen zu können. Häufig argumentieren die Anbieter mit dem "freiwilligen vertraglichen Verzicht auf das Widerrufsrecht", welches mit Vertragsschluss erklärt wurde. Dieses Unterlaufen des Verbraucherschutzrechts ist in Deutschland nicht zulässig (!).

Eine andere Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags. Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung. Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen. 

Dafür müssen entweder die Voraussetzungen des § 119 BGB (Irrtumsanfechtung und Erklärungsanfechtung) oder die es § 123 BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung) vorliegen.


4. Rechtsfolgen eines Widerrufs bzw. einer Vertragsauflösung

Die Rechtsfolgen eines Widerrufs oder einer Vertragsauflösung sind die rückwirkende Auflösung des Vertrages.

D. h. die Parteien sind so zu stellen, als ob von Anfang an kein Vertragsschluss erfolgt ist.

In der Konsequenz können auch keine Stornierungsgebühren, Stornierungskosten oder Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Denn diese sind zwangsläufig an das Bestehen eines Vertrages geknüpft.

Auch ist wichtig zu erkennen, dass nicht eine Kündigung das richtige Gestaltungsrecht zur Aufhebung bzw. Auflösung des Vertrages ist. Denn eine Kündigung wirkt nur zum Vertragsende. Dies bedeutet, dass der Vertrag - auch mit seinen Sanktions- und Strafklauseln - bestehen bleibt und eben nur auf den Kündigungszeitpunkt endet.


5. Fazit

Online-Coaching ist ein wachsender Markt mit einer Vielzahl von Anbietern. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass es Möglichkeiten gibt, einen ungewollten Vertrag aufzulösen, sei es durch Widerruf, Anfechtung oder anderen individuell zu beurteilenden Umständen wie z. B. Sittenwidrigkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage etc. 


Lesen Sie hierzu auch den weiteren Artikel:

"Coaching-Vertrag: Sofortausstieg, Kündigung, Widerruf - Wie Sie einen Coaching-Vertrag sofort beenden können."


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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