Die Auflösung eines ungewollten Coaching-Vertrags: Widerruf und Anfechtung zur sofortigen Vertragsbeendigung.
- 3 Minuten Lesezeit
1. Einleitung
Online-Coaching hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Markt entwickelt.
Die Coaching-Industrie wächst stetig und wird immer beliebter, da sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen die tiefgreifenden Vorteile erkennen, die sie bietet.
Die Nachfrage nach Online-Coaching hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zu einem boomenden Markt geführt hat. Im Jahr 2020 betrug die Marktgröße der Online-Coaching-Plattformen fast 2 Milliarden US-Dollar und wird voraussichtlich bis 2028 auf 4,5 Milliarden US-Dollar ansteigen.
2. Bekannte Online-Coaching-Anbieter
Es gibt viele Online-Coaching-Anbieter auf dem Markt, einige der bekanntesten sind:
Deutschland:
- Greator
- GEDANKENtanken
- Dirk Kreuter
- Laura Seiler
- Tobias Beck
- Dr. Stefan Frädrich
- Thomas Klußmann
- Hermann Scherer
- Christian Bischoff
- Calvin Hollywood
- Veit Lindau
- Robert Betz
- Bodo Schäfer
- Jürgen Höller
- Alex Fischer
- Matthias Aumann
- Said Shiripour
- Marc Galal
- Wolfgang Sonnenburg
- Ralf Schmitz
- Thomas Nestler
- Oliver Geisselhart
- Andreas Klar
- Katrin Ziebart
- Dr. Renée Moore
- Dr. Petra Bock
- Sabine Asgodom
- Stefan Merath
- Edgar K. Geffroy
- Boris Grundl
USA:
- Tony Robbins
- Brendon Burchard
- Marie Forleo
- Gabby Bernstein
- Lewis Howes
- Tim Ferriss
- Gary Vaynerchuk
- Grant Cardone
- Brian Tracy
- Jim Rohn
- Zig Ziglar
- Les Brown
- Jack Canfield
- Robin Sharma
- Jay Shetty
- Mel Robbins
- Dean Graziosi
- Russell Brunson
- John Maxwell
- Bob Proctor
Diese Anbieter bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Einzel- und Gruppencoaching, Karriereberatung, Führungskräfteentwicklung und vieles mehr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige dieser Anbieter aufgrund des schnellen Vertragsabschlussdrucks bei Verbrauchern teilweise kritisiert werden.
3. Vertragsauflösung via Widerruf und Irrtumsanfechtung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen ungewollten Coaching-Vertrag aufzulösen.
Eine Möglichkeit ist der Widerruf. Das Widerrufsrecht ist das Recht einer Vertragspartei, sich von einem geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen lösen zu können. Häufig argumentieren die Anbieter mit dem "freiwilligen vertraglichen Verzicht auf das Widerrufsrecht", welches mit Vertragsschluss erklärt wurde. Dieses Unterlaufen des Verbraucherschutzrechts ist in Deutschland nicht zulässig (!).
Eine andere Möglichkeit ist die Anfechtung des Vertrags. Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung. Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen.
Dafür müssen entweder die Voraussetzungen des § 119 BGB (Irrtumsanfechtung und Erklärungsanfechtung) oder die es § 123 BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung) vorliegen.
4. Rechtsfolgen eines Widerrufs bzw. einer Vertragsauflösung
Die Rechtsfolgen eines Widerrufs oder einer Vertragsauflösung sind die rückwirkende Auflösung des Vertrages.
D. h. die Parteien sind so zu stellen, als ob von Anfang an kein Vertragsschluss erfolgt ist.
In der Konsequenz können auch keine Stornierungsgebühren, Stornierungskosten oder Vertragsstrafen geltend gemacht werden. Denn diese sind zwangsläufig an das Bestehen eines Vertrages geknüpft.
Auch ist wichtig zu erkennen, dass nicht eine Kündigung das richtige Gestaltungsrecht zur Aufhebung bzw. Auflösung des Vertrages ist. Denn eine Kündigung wirkt nur zum Vertragsende. Dies bedeutet, dass der Vertrag - auch mit seinen Sanktions- und Strafklauseln - bestehen bleibt und eben nur auf den Kündigungszeitpunkt endet.
5. Fazit
Online-Coaching ist ein wachsender Markt mit einer Vielzahl von Anbietern. Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass es Möglichkeiten gibt, einen ungewollten Vertrag aufzulösen, sei es durch Widerruf, Anfechtung oder anderen individuell zu beurteilenden Umständen wie z. B. Sittenwidrigkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage etc.
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