Die Beweisführung im Prozessverfahren

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Nicht selten müssen Sie in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Beweis führen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Je nach Beweisthema können hier bereits Kosten im höheren 4- oder bereits 5-stelligen Bereich anfallen. Über diese Kosten wird zwar im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß Ihrer Obsiegens- oder Unterliegens-Quote entschieden, allerdings können diese Kosten Ihren Rechtsstreit in wirtschaftlicher Hinsicht bereits ad absurdum führen, wenn der Streitwert des Verfahrens relativ niedrig ist.


Folgendes konkretes Kostenbeispiel aus einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Koblenz:

Streitwert 1. Instanz:                      6.000,00 €

Gerichtskosten:                               546,00 €

Rechtsanwaltskosten

(eigener Vertreter und Gegner):   2.368,10 €

Sachverständigenkosten:              5.400,00 €

GESAMT:                                         8.314,10 €               

 

Ergebnis 1. Instanz:

Kläger gewinnt über 3.500,00 € und trägt 40 % der Kosten des Rechtsstreits (Gerichts, SV- und Rechtsanwaltskosten).

Der Beklagte legt nun Berufung ein, woraus sich folgendes Ergebnis ergibt:

 

Streitwert 2. Instanz:                      3.500,00 €

Gerichtskosten:                               560,00 €

Rechtsanwaltskosten

(eigener Vertreter und Gegner):   1.900,20 €

GESAMT:                                         2.460,20 €

 

Ergebnis 2. Instanz:

 

Das Gericht hält den erstinstanzlich zugesprochenen Zahlungsanspruch mangels Klarheit des Sachverständigengutachtens für nicht gegeben und unterbreitet aufgrund bestehender Restrisiken folgenden Vergleichsvorschlag:

Der Beklagte zahlt an den Kläger 1.250,00 € und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt der Kläger 80 % und der Beklagte 20 %.

 

Auswertung:

Am Ende hat der Kläger von den ursprünglich eingeklagten 6.000,00 € lediglich gewonnen i.H.v. 1.250,00 €. Von den Gesamtkosten (Gerichts- SV- und RA-kosten, die sich auf 10.774,30 € belaufen, bleibt der Kläger auf einem Betrag von 8.619,44 € sitzen.

Abzüglich des obsiegenden Betrages von 1.250,00 € hat der Kläger für den Rechtsstreit insgesamt also zusätzliche 7.369,44 € gezahlt.

Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Bedingungen ein Rechtsstreit überhaupt keinen Sinn macht und der Kläger am Ende nichts gewonnen hat. Er hat weder seine Forderung durchsetzen können, noch hat er aufgrund der vergleichsweisen Beendigung des Gerichts, die ihm wirtschaftlich verkauft wurde, Gewissheit darüber erlangt, ob er mit seiner ursprünglichen Rechtsauffassung richtig lag.

Nach 7-jähriger Prozessdauer ist dies ein frustrierende Ergebnis, zu dem kein Anwalt anraten darf.

Sicherlich ist der Verlauf des Prozessverfahrens nicht genau vorhersehbar, allerdings müsste das Kostenrisiko inklusive etwaiger Zusatzkosten, wie z.B. für ein Sachverständigengutachten (wenn auch der Höhe nach oftmals sehr unterschiedlich), detailliert aufgezeigt werden, um dem Mandanten klarzumachen, dass sich ein Rechtsstreit wirtschaftlich nicht lohnt.

Der Ansatz der Problemlösung muss daher ein anderer sein, nämlich der, dem Mandanten zu empfehlen, entweder seine Forderung im außergerichtlichen Bereich durch einen vernünftigen Dialog mit dem Gegner durchzusetzen oder ansonsten die Forderung auszubuchen. Nichts anderes wäre wirtschaftlich vertretbar.

Sie sehen daran, wie ungewiss gerichtliche Auseinandersetzungen sind und bei einer über 80-prozentigen Vergleichsquote bedeutet dies, dass nahezu keine Rechtswürdigung mehr erfolgt und nur nach wirtschaftlichen Erwägungen ein Rechtsstreit beendet wird.

 

Daher unsere Empfehlung:

Vermeiden Sie in jedem Falle eine gerichtliche Auseinandersetzung!


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