Die BILD berichtet - Lebensversicherungen in der Bredouille

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Zinstief bringt zahlreiche Lebensversicherungen in Schwierigkeiten

Die BILD Zeitung (Ausgabe vom 22. März 2017) sieht viele Lebensversicherungen unter Druck, darunter auch die Mecklenburgische. Die Autoren des Springer Verlags prognostizieren in ihrem Artikel „Ist auch Ihre Lebensversicherung unter Druck?“ Unsicherheiten für Inhaber einer Lebensversicherung. Denn viele Lebensversicherungen – wie die Mecklenburgische – stehen vor großen Herausforderungen.

Durch die niedrigen Zinsen erwirtschaften die Finanzdienstleister kaum noch Überschüsse. Die Finanzkraft sinkt, bei der Mecklenburgischen ist sie in dem Bericht der Bild-Zeitung mit – 0,35 % angegeben. Das bringt die Ersparnisse tausender Kunden in Gefahr. In alten Verträgen wurde meist eine Rendite von bis zu 4 % versprochen. Um das bewerkstelligen zu können, muss die Mecklenburgische durchgehend Rücklagen bilden. Doch ob die Auszahlungen tatsächlich in der versprochenen Höhe erfolgen, ist keinesfalls sicher.

Lebensversicherung bei der Mecklenburgischen noch sinnvoll?

Das lässt die Frage aufkommen, ob sich eine Lebensversicherung bei der Mecklenburgischen überhaupt noch lohnt, bzw. ob die Lebensversicherung gehalten werden sollte. Die bei Vertragsschluss versprochene Sicherheit scheint nicht mehr gegeben zu sein. Zudem bleibt mit den fehlenden Überschüssen auch eine Beteiligung der Kunden daran aus. Die Geldsumme, die an die Kunden am Ende der Vertragslaufzeit ausgeschüttet wird, wird immer kleiner. Angesichts der heutigen Möglichkeiten auf dem Finanzmarkt, Vorsorge zu betreiben, sind Gedanken an einen Ausstieg aus der Lebensversicherung durchaus sinnvoll. Betroffene Verbraucher sollten die Optionen in jedem Fall durchgehen und durchrechnen.

Widerspruch als Lösung bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung

Experten raten zu Recht von einer Kündigung des Versicherungsvertrags ab. Denn bei einer Kündigung akzeptiert der Kunde einen nicht unerheblichen Kapitalverlust. Folge einer Kündigung ist nämlich die Ausschüttung des sogenannten Rückkaufswertes. Das ist ein je nach Beitragsmonat bemessener Bruchteil der bereits gezahlten Prämien. Viel der eigentlichen Ersparnis geht dabei verloren.

In tausenden Fällen besteht aber noch eine andere Möglichkeit, die ohne Verluste zu einer Trennung von der Mecklenburgischen Lebensversicherung führen kann. Schätzungen zufolge können rund 60 % derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, noch heute das Widerspruchsrecht ausüben. Der Widerspruch hat den Vorteil, dass der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt wird. Das heißt, dass der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurückerhält. Nur so ist ein Ausstieg aus der Mecklenburgischen wirklich sinnvoll.

Wer kann das „ewige“ Widerspruchsrecht ausüben?

Dass das Widerspruchsrecht Jahre nach Vertragsschluss noch immer besteht, ist nicht die Regel. Denn eigentlich ist die Möglichkeit zum Widerspruch auf 14 Tage nach Abschluss des Vertrags befristet. Diese Frist setzte in tausenden Fällen jedoch gar nicht ein, man spricht gemeinhin vom „ewigen“ Widerspruchsrecht.

Grundlage ist, dass die jeweilige Lebensversicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt hat. Zur Erklärung: Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Kunde über sein Recht zum Widerspruch belehrt werden muss. Diese Belehrung muss in deutlicher und verständlicher Art und Weise erfolgen. Dieses sogenannte Deutlichkeitsgebot wurde von einigen Versicherern aber missachtet. So nutzte beispielsweise die Mecklenburgische Lebensversicherung teilweise Belehrungen, die unpräzise oder sogar lückenhaft waren. Für viele dieser Fälle hat der BGH geurteilt, dass die gesamte Belehrung fehlerhaft ist und die Frist des Widerspruchsrechts nicht zu laufen begann. Der Widerspruch ist für diejenigen, die eine fehlerhafte Belehrung erhalten haben, noch heute möglich.

Werdermann | von Rüden verhilft zu erfolgreichem Widerspruch

Wann genau das Widerspruchsrecht noch immer besteht und wann es sich wirklich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jeder Fall muss einzeln begutachtet werden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Versicherungsvertrag auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hin, analysieren die finanzielle Lage der Lebensversicherung und schauen auf Ihre Möglichkeiten. Lassen Sie sich Ihre Ersparnis nicht nehmen und nutzen Sie diese Chance!

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