Die Ehe für alle kommt!

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Die Ehe für alle

Beschlossen wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Somit wird das aktuell noch geltende Lebenspartnerschaftsgesetz an Bedeutung verlieren.

Das neue Gesetz wird frühestens am 01.10.2017 in Kraft treten können. Ein Termin steht allerdings noch nicht fest und richtet sich nach dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Was wird sich ändern?

Ab Rechtskraft des Gesetzes können keine Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare mehr eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt können sie „lediglich“ die Ehe eingehen.

Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen. Hier gilt weiter die alte Gesetzeslage. 

Doch auch eine Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Ehe ist möglich. Dazu wird der gemeinsame Gang zum örtlich zuständigen Standesamt erforderlich. Hier können Partnerinnen und Partner die Eheerklärung auf Lebenszeit abgeben. Ob und wenn ja in welcher Höhe dafür von den Behörden Gebühren verlangt werden, ist noch nicht entschieden. Die erforderlichen Unterlagen werden mit dem Standesamt bei vorheriger Terminvereinbarung zu klären sein. In der Regel sind diese ein gültiges Identifikationspapier (Reisepass, Ausweis), eine Meldebescheinigung sowie die Geburtsurkunde der jeweiligen Partner. Mitzubringen sein wird auch die bisherige Urkunde der Lebenspartnerschaft.

Mit Eingehung der Ehe wird eine vollständige Gleichstellung mit der bisherigen gesetzlich normierten Ehe erreicht.

Enthält der bisherige Lebenspartnervertrag einen Versorgungsausgleich, wird dieser im Zuge der Überführung in die Ehe übernommen. Bei vor dem Stichtag des 01.01.2005 geschlossenen Lebenspartnerschaften war ein solcher allerdings noch nicht vorgesehen. Möglicherweise gibt es für alte Partnerschaften die Möglichkeit einer Nachbeurkundung im Rahmen des Eheversprechens. Auch ein automatischer Erhalt ist möglich. Hier wird die Umsetzung des neuen Gesetzes abzuwarten sein.

Haben Lebenspartner einen sog. Partnerschaftsvertrag geschlossen, sollte dieser anlässlich der Überführung in die Ehe überprüft werden. Für andere Paare ist die Ehe eventuell der Anlass einen solchen Vertrag neu zu begründen.

Grundsätzlich gilt, dass Partnerschaftsverträge immer wieder auf ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit überprüft werden sollten. Meist ist eine regelmäßige Anpassung auf das Partnerschafts- bzw. Ehemodell sinnvoll.

Ich berate rund um die Themen der Lebenspartner und Ehe sowie um alle weiteren familienrechtlichen Rechtsgebiete. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin!

Herzliche Grüße, Ihre Dagmar Andree, Fachanwältin für Familienrecht in Ulm, um Ulm und um Ulm herum. Natürlich auch bundesweit!

Oelmayer, Kulitz & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater


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