Urlaubsvermietungen auf den Balearischen Inseln – Status Quo 2018

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Im Rahmen der Tourismuskrise der letzten Jahre in Spanien hat die balearische autonome Regierung 2012 – unter dem Vorwand der Unterstützung der Haupteinkommensquelle Tourismus – eine sehr umstrittene und einschränkende Regelung für die Vermietung von privaten Urlaubsresidenzen verabschiedet: das Gesetz 8/2012 vom 19. Juli.

Damit wurde den Ferienvermietungen von Privatwohnungen ein ziemlich enges Korsett angelegt. Eigentümer, seien es Ausländer, Residenten oder Inländer, müssen nun eine Genehmigung beantragen und eine Reihe von Formalitäten erfüllen, wenn sie nicht hohe Bußgelder wegen illegaler Vermietung riskieren möchten. Bei Vermietung von Wohnhäusern, die nicht im spezifischen Register eingetragen sind, sieht das Gesetz nämlich Sanktionen zwischen 30.000 und 400.000 € vor. Die Gebühr, um die Wohnung einzutragen, beträgt dagegen einmalig 600 €.

Aber wie regelt dieses Gesetz die Ferienvermietung denn genau und was darf man und was darf man nicht vermieten?

Nach Artikel 52 des Gesetzes ist die Vermietung von abgegrenzten/unabhängigen („Vivienda familiar aislada“) Einfamilienhäusern oder Reihen-Einfamilienhäusern („Vivienda familiar pareada“) erlaubt. Die Ferienvermietung von Apartments, Reihenhäusern mit mehr als zwei Häusern, Blockapartments oder Wohnungen in Gebäuden ist nach dem Ferienwohnungsgesetz nicht erlaubt, obwohl diese im Rahmen der „Ley de Arrendamientos Urbanos“ (städtisches Mietgesetz) unter gewissen Umständen rechtmäßig ist.

Weiter dürfen die zu vermietenden Wohnhäuser nicht über mehr als sechs Schlafzimmer oder Platz für zwölf Gäste verfügen. Drei Gäste müssen über jeweils ein komplettes Badezimmer verfügen. Es dürfen auch keine Zimmer oder Anbauten am Haus separat vermietet werden.

Wie können Sie Ihr Privathaus eintragen, um es vermieten zu können?

Sind Sie Besitzer einer Villa, die Sie vermieten möchten, müssen Sie eine sogenannte „ETV-Nummer“ („Estancia Turística en Viviendas“, also „Wohnhaus-Urlaubsaufenthalts-Nummer“) beantragen.

Wer kann die Genehmigung beantragen?

Jede Privatperson oder juristischePerson darf nach dem Gesetz ein Wohnhaus kurzfristig vermieten. Dieses gilt auch für Besitzer, die ihr Haus abwechselnd vermieten und selbst darin leben.

Werden Ihre Einnahmen versteuert?

Ja, Sie müssen die Einnahmen, die von der Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Fincas entstehen, steuerlich erklären.

Wie lange braucht es, um eine Genehmigung zu bekommen?

Die maximale Dauer, um eine Genehmigung zu bekommen, betrug bisher 6 Monate. Danach trat die Tourismusinspektion mit dem Besitzer in Kontakt, um einen Besuch des Hauses zu organisieren. Sollten die rechtlichen Anforderungen erfüllt sein, konnte die Vermietung auf jeden Fall ab dem Moment begonnen werden, wo die Beantragung gemacht worden war.

Achtung: Aufgrund der Gesetzesänderung seit 08/2017 ( Ley 6/2017, de 31 de julio, de modificación de la Ley 8/2012, de 19 de julio, del turismo de las Illes Balears, relativa a la comercialización de estancias turísticas en viviendas) werden zurzeit keine neue Genehmigungen erteilt.

Ein Artikel dazu wird demnächst veröffentlicht.


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