Die Global Merchandising Services Ltd. mahnt erneut durch Gutsch & Schlegel ab

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Vor Kurzem erreichte uns erneut eine Abmahnung der Global Merchandising Services Ltd. aus London. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen haben die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg übernommen. Da die Global Merchandising Services Ltd. zuständig für die Auswertung von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsbranche ist, verfüge sie über Lizenzen von einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musiker. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um die Verwendung der Wortmarken „Motörhead“, „Lemmy“ und „Lemmy Kilmister“ sowie einer Wort-Bildmarke, die das Bandlogo der Gruppe Motörhead zeigt.

Der Vorwurf

Auf der Webseite des Internet-Auktionshauses eBay habe der Abgemahnte als Verkäufer diverse Aufkleber angeboten. Diese Aufkleber würden die von dem Abmahnenden lizenzierten Zeichen aufweisen. Zum Teil enthielten sie auch Bildnisse des Frontmanns der Musikgruppe „Motörhead“. Jedoch seien die angebotenen Artikel nicht von der Global Merchandising Services Ltd. hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden. Diese werbliche Verwendung der geschützten Marken ohne eine Nutzungserlaubnis des Abmahnenden verletze seine ausschließlichen Nutzungsrechte. Diese gravierende Rechtsverletzung begründe umfassende Ansprüche gegen den Abgemahnten.

Was sind die Forderungen der Global Merchandising Services Ltd.?

Der zuständige Rechtsanwalt ist Jan Ehlers. Er fordert den Abgemahnten im Namen seiner Mandantin auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem habe der Abmahnende Auskunfts-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche: Der Abgemahnte müsse 

  1. schriftlich über die Art und den Umfang der Nutzung Auskunft erteilen,
  2. die sich noch in seinem Besitz befindlichen Gegenstände herausgeben,
  3. wenigstens 2.500 € Schadensersatz und die Rechtsverfolgungskosten als Aufwendungsersatz zahlen. Der als Bemessungsgrundlage dienende Gegenstandswert sei laut Rechtsanwalt Ehlers i.H.v. 102.600 € angemessen

Unser Rat bei einer markenrechtlichen Abmahnung 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, in der Ihnen die Verletzung von Markenrechten vorgeworfen wird, raten wir Ihnen zu einer zeitnahen Reaktion, um die gesetzten Fristen nicht verstreichen zu lassen. Jedoch sollten Sie die Unterlassungserklärung auch nicht ohne vorherige Einschätzung eines Fachanwalts unterzeichnen. Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie einen passenden Fachanwalt für Ihren Fall. Er kann aufgrund seiner Erfahrung die geltend gemachten Ansprüche am besten beurteilen, da besonders das Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht spezielle juristische Herausforderungen birgt.

In unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven haben wir Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Diese sind bereits seit 2014 in den Rechtsgebieten spezialisiert. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Wir haben eine umfassende Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen und werden Sie zeitnah und fachkundig beraten. Die rechtlichen Möglichkeiten bei Ihrer Abmahnung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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