Abmahnung von Gutsch & Schlegel für die Global Merchandising Services Ltd.

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg vor, die für die Global Merchandising Services Ltd., einer Auswerterin von Merchandising-Rechten der Musik- und Unterhaltungsbranche, tätig werden.

Vorliegend sollen neben Marken- und Namensrechte an den Bezeichnungen „Motörhead“ (EUTM 009317082) und „Lemmy“ auch die Rechte an den Bildnissen der Musiker der Gruppe Motörhead durch Verkauf eines entsprechenden T-Shirts im Internet verletzt worden sein.

Neben einer Verletzung von Marken- und Namensrechten wird auch wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen.

Nach der – vergleichsweisen kurzen – Beschreibung der Rechteinhaberschaften und der behaupteten Rechtsverletzung fordern Gutsch & Schlegel für ihre Mandantschaft

  • die Abgabe eines Unterlassungsversprechens, das vorformuliert bereits als Entwurf dem Schreiben beigefügt ist
  • Herausgabe der behaupteten Verletzerprodukte
  • Auskunftserteilung unter Angabe von Vorbesitzern und Menge der verkauften Produkte sowie den hierbei erzielten Gewinn
  • einen pauschalen Schadenersatzbetrag i. H. v. mind. 2.500,00 EUR
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 97.600,00 EUR (entspr. zusammen mit den behaupteten Ermittlungskosten einem Betrag von 2.073,90 EUR).

Die Abmahnung mitsamt ihrer Forderungen sollte unbedingt durch einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden, bevor Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen wird. Eine einmal angegebene Unterlassungserklärung ist so gut wie nicht mehr zu beseitigen, eine einmal erteilte Auskunft nicht mehr rückgängig zu machen. Dabei dient die Auskunftsforderung womöglich der Berechnung weiterer Schadenersatzansprüche. Der angegebene Schadenersatz beträgt ausweislich des Schreibens „vorbehaltlich der zu erteilenden Auskunft“ und „mindestens“ 2.500 EUR. Damit sind Nachforderungen ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Angesichts der kernigen Forderungen und der möglichen Nachforderungen kann nur angeraten werden, diese fachanwaltlich zunächst überprüfen zu lassen, um dann nach einer entsprechenden rechtlichen Einordnung den für den Abgemahnten besten Weg zu finden. Dies wird einem (markenrechtlichen) Laien nicht möglich sein.

Kostenfreie Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen u. a. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir vertreten in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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