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Die Informationen zu Verfahren nach dem Todesfall eines Erben in der Türkei

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(Das Beispiel wurde wie folgt genommen: Im Falle des Todes einer Person bleiben der Ehegatte und zwei Kinder als Erben übrig.)

1. Erbschaftsanteile nach dem türkischen Zivilgesetzbuch

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sich der Erbanteil des verstorbenen Vaters wie folgt verteilt

Ein Viertel (1/4) der Anteile gehört seiner Ehefrau.

Drei Viertel (3/4) der Anteile gehört den Kindern.

Nach diesem gesetzlichen Anteilsverhältnis erscheinen die Anteile im Erbschein wie folgt:

  • Die Ehefrau zu 2/8 (zwei achtel) Erbteil
  • Der Sohn zu 3/8 (drei achtel) Erbteil
  • Die Tochter zu 3/8 (drei achtel) Erbteil

2. Erbschein (Mirasçılık Belgesi)

Sie können der Erbschein beim Notar oder beim Amtsgericht in der Türkei anfordern.

Jeder Erbe kann den Erbschein selbst beantragen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Erben gemeinsam handeln. Die Gebühr für den beim Gericht anzufordernden Erbschein für das Jahr 2023 beträgt ca. 15,00 Euro.

3. Übertragen (Tapuda İntikal İşlemi)

Wenn der Verstorbener über eine eingetragene Immobilie verfügt, muss die „Übertragung“ im Namen der Erben beim Grundbuchamt durchgeführt werden.

Jeder Erbe kann diese Übertragung selbst beantragen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Erben gemeinsam handeln.

Die Kosten für die Übertragung auf die Erben beim Grundbuchamt betragen für das Jahr 2023 ca. 90,00 Euro. Besteht darüber hinaus eine unbezahlte Steuerschuld auf der Immobilie, muss diese von den Erben beglichen werden.

4. Verkauf von Immobilien (Taşınmazın Satışı)

Wollen die Erben die Immobilie nach der Übertragung verkaufen, müssen sie gemeinsam vorgehen.

Steht ein Käufer fest, müssen Sie am Verkaufstag entweder persönlich zum Grundbuchamt gehen oder einen Vertreter benennen.

Wenn die anderen Erben ihre Anteile nicht verkaufen möchten, Sie sie aber verkaufen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten;

- Sie können von anderen Erben bitten, Ihre Anteile zu kaufen.

- Oder Sie können eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft einreichen. In diesem Fall wird eine Verkaufsentscheidung durch das Gericht getroffen. Allerdings kann die Immobilie hier deutlich unter ihrem Wert verkauft werden. Ich würde diese Anfrage nicht empfehlen.

Wenn Sie sich beim Verkauf nicht einigen können, können Sie mieten. Sie erhalten die Miete im Verhältnis Ihres Erbanteils.

Mit einer Vollmacht, die Sie uns erteilen, können wir den gesamten Prozess in Ihrem Namen verfolgen, ohne in die Türkei reisen zu müssen.



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