Die Krise der Schiffsfonds geht weiter – MS „Kappeln“ GmbH & Co. KG mit Liquiditätsengpass!

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Nun ist auch der von der HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH im Jahre 2004 aufgelegte Schiffsfonds „MS Kappel GmbH & Co. KG" in „schwere See" geraten. Wie uns zahlreiche von uns vertretene Anleger mitteilten, haben diese vor einigen Tagen ein Schreiben der HCI Treuhand GmbH erhalten, in dem zu einer Präsenzveranstaltung am 23.02.2012 nach Hamburg eingeladen wird. Auf dieser Veranstaltung soll ein Finanzierungskonzept vorgestellt und verabschiedet werden, das dem Fonds wieder neue Liquidität zuführt.

Hintergrund ist dabei folgender: Aufgrund eines drastischen Rückgangs der Charterrate um ca. 33% ist der Fonds nicht mehr in der Lage, das Schiffshypothekendarlehen planmäßig zu tilgen. Auch eine zwischenzeitliche Stundung der Tilgungen durch die finanzierende Bank, die HSH Nordbank, die Anfang 2011 endete, brachte hier langfristig keine Entspannung. Zwischenzeitlich musste die Gesellschaft zwei Darlehen zur Zwischenfinanzierung aufnehmen. Hinzu kam auch noch ein Wechsel des Charterers. Erst für das Jahr 2013 sieht die Gesellschaft eine Erholung auf dem Chartermarkt.

Das Finanzierungskonzept sieht vor, dass die Gesellschafter die bisher erhaltenen Ausschüttungen der Gesellschaft zurückerstatten. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 1.612.500 Euro. In Höhe dieser Rückzahlungen erhöht sich das Kapital der Kommanditisten entsprechend. Diese Rückzahlung, die auf freiwilliger Basis erfolgen soll, wird für die sich daran beteiligenden Gesellschaftern mit zahlreichen Vergünstigungen schmackhaft gemacht (u.a. 10% Vorabgewinn und 20% Sanierungsbonus auf das eingezahlte Neukapital). Gleichzeitig weist die HCI Treuhand GmbH in ihrem Schreiben aber darauf hin, dass - wenn die erforderliche Zustimmungsquote von 70% nicht erreicht werden sollte - mit einer Insolvenz der Gesellschaft und einem Totalverlust der Einlage zu rechnen ist.

Spätestens dieses Schreiben sollten Anleger zum Anlass nehmen prüfen zu lassen, inwieweit ein Ausstieg aus dem Fonds möglich ist. Wie wir aus Gesprächen mit Anlegern wissen, wurde im Rahmen der Vermittlung des Schiffsfonds häufig nicht über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt. Die Anlage wurde als sicher dargestellt und es wurde sogar damit geworben, dass das Schiff bereits nach einigen Jahren mit Gewinn verkauft werden könne. Die Realität sieht leider anders aus. Dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein spekulatives Investment handelt und dass ein Totalverlust des Kapitals möglich ist, wurde verschwiegen. Häufig unterblieb auch die Aufklärung des Anlegers über die durch die Vermittlung erzielten Provisionen und Vergütungen. Wenn die Beteiligung von einer Bank vermittelt worden ist, stellt dieses Verschweigen auf jeden Fall eine Aufklärungspflichtverletzung dar.

In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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