Die Luftpumpe als Waffe: Ein Fall, der die Grenzen des Begriffs "Waffe" auslotet

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Einleitung

Der Begriff "Waffe" ist im Strafrecht nicht immer so eindeutig, wie man denken könnte. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. März 2023 beleuchtet diese Thematik anhand eines ungewöhnlichen Falls: Kann eine Luftpumpe als Waffe im Sinne des Strafrechts angesehen werden? In diesem Blogbeitrag erläutere ich die Entscheidung des BGH und ihre Bedeutung für die Rechtspraxis.

Der Fall

Ein Mann wurde wegen schweren Raubes verurteilt. Er hatte versucht, einer Frau ihre Handtasche zu stehlen, die sie auf einem Tisch neben sich abgestellt hatte. Um an die Tasche zu gelangen, bedrohte er die Frau und ihre Begleiter mit einer Luftpumpe, die er wie ein Gewehr hielt. Die Gruppe dachte, es handle sich um eine echte Waffe, und flüchtete in das Lokal. Der Mann nahm die Handtasche an sich und entwendete das Portemonnaie der Frau.

Die rechtliche Frage nach der Waffe

Im Mittelpunkt der rechtlichen Überprüfung stand die Frage, ob die Luftpumpe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b des Strafgesetzbuches (StGB) angesehen werden kann. Diese Vorschrift bezieht sich auf Gegenstände, die als Mittel zur Überwindung des Widerstands eines Opfers geeignet sind. Dazu können auch sogenannte "Scheinwaffen" gehören, also Gegenstände, die objektiv ungefährlich sind, aber als gefährlich wahrgenommen werden.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH bestätigte die Verurteilung des Mannes. Er stellte klar, dass die Luftpumpe als Waffe im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann. Sie war geeignet, als Mittel zur Überwindung des Widerstands zu dienen, und für einen objektiven Beobachter nicht offensichtlich ungefährlich. Der BGH betonte, dass die Täuschung des Opfers – in diesem Fall die Vorstellung, es handle sich um eine echte Waffe – nicht im Vordergrund stehen darf, um einen Gegenstand als Waffe zu qualifizieren.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidung ist insofern interessant, als sie die Grenzen des Waffenbegriffs im Strafrecht auslotet. Sie macht deutlich, dass auch unkonventionelle Gegenstände als Waffen angesehen werden können, wenn sie geeignet sind, den Widerstand eines Opfers zu brechen. Das Urteil zeigt auch, dass die objektive Wahrnehmung eines Gegenstands durch das Opfer eine wichtige Rolle spielt. Nur wenn die Täuschung des Opfers im Vordergrund steht, also wenn es offensichtlich ist, dass der Gegenstand ungefährlich ist, kommt man zu einem anderen Ergebnis.

Fazit

Der Fall der "bewaffneten" Luftpumpe ist ein lehrreiches Beispiel dafür, wie komplex die rechtliche Einordnung von Gegenständen als Waffen sein kann. Es zeigt, dass das Strafrecht nicht nur klassische Waffen wie Messer oder Schusswaffen im Blick hat, sondern auch andere Gegenstände, die zur Überwindung des Widerstands eines Opfers geeignet sind. Dabei spielt die objektive Wahrnehmung des Opfers eine entscheidende Rolle. Diese Entscheidung des BGH dient als wichtige Orientierungshilfe für die Rechtspraxis und unterstreicht die Notwendigkeit, den Begriff der Waffe im Strafrecht differenziert zu betrachten.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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