Die Mietpreisbremse: Eine Einführung

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Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in vielen Ländern eingeführt wurde, um exzessive Mietpreisanstiege zu begrenzen und die bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. In Deutschland wurde die Mietpreisbremse im Jahr 2015 eingeführt und hat zum Ziel, den rasanten Anstieg der Mieten in Ballungsgebieten zu bremsen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse legt fest, dass die Miete für eine Wohnung bei neuen Mietverträgen in bestimmten Gebieten nur begrenzt erhöht werden darf. Die zulässige Miete darf dabei eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten, die sich in der Regel an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert.

Wie funktioniert die Mietpreisrüge?

Die Mietpreisrüge ist ein Instrument, das es Mietern ermöglicht, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, wenn der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat. Die Mietpreisrüge muss schriftlich beim Vermieter eingelegt werden und kann rückwirkend bis zu zwölf Monate erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass der Mieter die zu viel gezahlte Miete nachweisen kann, zum Beispiel durch Vergleichsangebote in der Umgebung.

Geld vom Vermieter zurückfordern: Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Prüfen Sie die Mietpreisbremse: Überprüfen Sie zunächst, ob die Mietpreisbremse in Ihrer Region gilt und ob Ihre Wohnung unter die entsprechenden Regelungen fällt.

  2. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete: Informieren Sie sich über die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung. Diese kann je nach Lage und Ausstattung variieren.

  3. Vergleichen Sie die Miete: Vergleichen Sie die tatsächlich gezahlte Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Falls Ihre Miete die zulässige Obergrenze überschreitet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Mietminderung und Rückzahlung zu viel gezahlter Miete.

  4. Legen Sie die Mietpreisrüge ein: Schreiben Sie eine formelle Mietpreisrüge an Ihren Vermieter und fordern Sie die zu viel gezahlte Miete zurück. Geben Sie dabei die Gründe für Ihren Anspruch an und belegen Sie diese nach Möglichkeit mit entsprechenden Dokumenten.

  5. Setzen Sie eine Frist: Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete.

  6. Rechtliche Schritte: Falls der Vermieter nicht auf Ihre Mietpreisrüge reagiert oder diese ablehnt, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, zum Beispiel die Klage vor einem Gericht.

Fazit

Die Mietpreisbremse bietet Mietern einen rechtlichen Rahmen, um exzessive Mietpreisanstiege zu begrenzen und zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Durch eine sorgfältige Prüfung der eigenen Mietkosten und eine formelle Mietpreisrüge können Mieter sicherstellen, dass sie faire Mietbedingungen erhalten und von den gesetzlichen Regelungen profitieren.

Auf www.tes-partner.de und mit einer einfachen Anfrage per E-Mail am info@tes-partner.de bieten wir Unterstützung bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse, einschließlich der Überprüfung des Mietvertrages und der Suche nach einer Prozesskostenfinanzierung für Nicht-Versicherte.

Übersenden Sie uns einfach den Mietvertrag.Anwalt Tietze Enders

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Foto(s): Foto von Erik Mclean auf Unsplash

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