Die neue Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo) als Alternative zur GmbH in Österreich

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Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap / FlexKapG / FlexCo) ist eine neu eingeführte Unternehmensform in Österreich, die ab dem 1. Januar 2024 verfügbar ist. Obwohl sie vor allem für innovative Start-ups und Gründer konzipiert wurde, kann sie allgemein als alternative Gesellschaftsform, insbesondere im Vergleich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gewählt werden.

Die FlexKapG ähnelt der GmbH stark. Gemäß der gesetzlichen Definition des FlexKapG-Gesetzes handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden kann. Ähnlich wie bei der GmbH kann die FlexKapG auch als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Die FlexKapG führt eine Firma und muss ins Firmenbuch eingetragen werden, wobei der Rechtsformzusatz entweder „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ sein muss, jeweils abgekürzt als „FlexKapG“ oder „FlexCo“.

Es gibt jedoch mehrere Unterschiede zwischen der FlexKapG und der GmbH:

1. Das Mindeststammkapital der FlexKapG beträgt wie bei der GmbH EUR 10.000. Allerdings kann die Mindeststammeinlage bei der FlexKapG auf EUR 1 festgelegt werden, was die Möglichkeit kleiner Beteiligungen ermöglicht.

2. Im Gegensatz zur GmbH können die Gesellschafter der FlexKapG die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Stimmrechte uneinheitlich ausüben.

3. Die FlexKapG ermöglicht die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen bis zu 25% des Stammkapitals, was besonders für Mitarbeiterbeteiligungen interessant ist.

4. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die FlexKapG eigene Geschäftsanteile erwerben.

5. Der Gesellschaftsvertrag kann festlegen, dass für Umlaufbeschlüsse nicht die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist oder dass die Einhaltung der Textform ausreicht, was die Beschlussfassung vereinfacht.

6. Im Gegensatz zur GmbH besteht keine Notariatsaktpflicht mehr bei der Übertragung von Anteilen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann daher durch eine von einem Rechtsanwalt oder einem Notar erstellte Urkunde erfolgen.

Schließlich werden die Möglichkeiten zur Umwandlung zwischen GmbH und FlexKapG erleichtert: Eine FlexKapG kann durch Beschluss der Generalversammlung in eine GmbH umgewandelt werden. Ebenso ist die Umwandlung einer GmbH in eine FlexKapG möglich, und auch die Umwandlung einer FlexKapG in eine AG ist vorgesehen.

Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Harald Baier LL.M. berät im Zusammenhang mit Firmengründungen, insbesondere zur Gründung von FlexKapG/FlexCo und GmbH sowie zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts.

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